Reform der Landesverfassung Schleswig-Holstein
Bedenken gegen Einschränkungen beim Behördenzugang
Im Zuge einer vorgesehenen Überarbeitung der Landesverfassung wird erwogen, nur noch den digitalen Zugang zu regeln. Damit soll der derzeit geltende gleichberechtigte persönliche, schriftliche und persönliche Zugang ersetzt werden. Der dbb schleswig-holstein hat erhebliche Bedenken: Auch wenn die Bürger einen funktionierenden digitalen Zugang zu den Behörden erwarten, wird ein darauf beschränkter Zugang deiner bürgerorientierten Verwaltung unzureichend gerecht.
“Häufig ist ergänzend ein persönlicher Austausch erforderlich oder zumindest sinnvoll. Nicht selten können erst auf diesem Wege gegenseitiges Verständnis und Vertrauen sowie gegenseitige Akzeptanz und eine lebensnahe Verwaltungspraxis erreicht werden”, heißt es in einer Stellungnahme des dbb sh an den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Diese wurde angefordert, nachdem mit einer fraktionsübergreifenden Initiative ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Landesverfassung angeschoben wurde.
Problematisch ist aus Sicht des dbb sh auch, dass der Gesetzentwurf suggeriert, mit einem digitalen Zugang zu den Behörden sei die erstrebenswerte und überfällige Modernisierung der Verwaltung erreicht. Das ist mitnichten der Fall. Die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäßer Prozesse führt dazu, dass nicht mehr zeitgemäße Prozesse bestehen bleiben, anstatt sie zu optimieren. Vor allem entsprechende Optimierungen machen es für die Bürger einfacher, den Anforderungen der Gesetzgeber und Behörden (gern) gerecht zu werden. Im Übrigen würden dann auch Digitalisierungen deutlich einfacher – wenn nämlich zum Beispiel Zuständigkeiten zusammengefasst sowie Behörden- und Verwaltungsstrukturen einschließlich Verfahren zeitgemäß angepasst worden sind.
Der dbb sh plädiert deshalb für eine gewisse Priorisierung digitaler Zugänge, dabei aber weiterhin auch persönliche und schriftliche Zugänge zu ermöglichen. Zudem werden Präzisierungen angeregt. Dem Wortlaut der Landesverfassung nach werden derzeit lediglich lediglich Landesbehörden erfasst. Ein Regelungsvakuum bezüglich kommunaler Behörden lässt eine klare Linie vermissen und lässt die Frage unbeantwortet, wie die Verwaltung der Zukunft aussehen soll.
Die vorgesehene Reform betrifft nicht nur die Neuregelung der Behördenzugänge. Vorgesehen ist weiterhin eine Ausweitung der Staatsziele, die zum Beispiel Diskriminierungsverbote, das Klima und die Artenvielfalt und die Wohnraumversorgung betrifft. Auch hierzu hat sich der dbb sh positioniert. Sicher dürfte unstrittig sein, dass es sich jeweils um legitime und erstrebenswerte Ziele handelt. Problematisch wäre aber, wenn es bei der Änderung der Verfassung bliebe und diese bereits als politischer Erfolg dargestellt wird, der bei den Menschen jedoch gar nicht wahrnehmbar ist. Vielmehr würden durch die Verfassungsänderung Erwartungshaltungen bezüglich eines konkreten politischen Handelns geweckt, die im Falle der Nichterfüllung den bereits erkennbaren Vertrauensverlust in den Staat noch verschärfen würde. Die Menschen wünschen sich konkrete Politik und keine sich in Absichtserklärungen erschöpfende Politik.
Das weitere parlamentarische Verfahren wird mit Spannung verfolgt.
