11. August 2025

Stellungnahme des dbb sh:

Bei der "Digitalisierung des Mitbestimmungsgesetzes" darf gern nachgelegt werden

Dem Schleswig-Holsteinischen Landtag liegt inzwischen nicht nur der Gesetzentwurf zur Reform des Mitbestimmungsgesetzes vor, sondern auch die entsprechende Stellungnahme des dbb sh. Darin wird die vorgesehene Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts unter Berücksichtigung zeitgemäßer beziehungsweise digitaler Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten zwar begrüßt. Gleichwohl haben wir ergänzende Anregungen, um die Grundlage für Arbeit der Personalräte weiter zu verbessern.

Die ergänzenden Anregungen betreffen unter anderem Klarstellungen bezüglich der Kostenübernahme des sachlichen Geschäftsbedarfs der Personalräte. Auch die Flexibilisierung des Fortbildungskontingents wird vorgeschlagen, um eine bedarfsgerechte Aufteilung auf die Personalratsmitglieder zu gewährleisten.

Bedeutsam ist für den dbb außerdem die Vermeidung von Benachteiligungen für Personalratsmitglieder. Deshalb bedarf es einer Klarstellung, dass Mehrarbeit infolge der Personalratsarbeit vollständig auszugleichen ist.

Zudem haben die Belange Jugend- und Ausbildungsvertretungen für den dbb einen hohen Stellenwert. Deshalb wird eine Aufwertung durch die regelmäßige Einbeziehung in Besprechungen zwischen Dienststellenleitung und Personalrat emphohlen. Außerdem sollte das Verfahren für die JAV-Wahlen deutlich vereinfacht werden.

dbb-Vorschläge zur Vereinfachung von Wahlverfahren betreffen jedoch auch die Personalratswahlen. Denn hier besteht die Chance, den allseits geforderten Bürokratieabbau am Beispiel des Mitbestimmungsgesetzes praxiswirksam zu realisieren. Dies könnte zum Beispiel mit Wahlversammlungen in diversen kleineren Dienststellen oder durch die drastische Reduzierung der aktuell häufig zu Unsicherheiten führenden geschlechterspezifischen Vorgaben erreicht werden.

Der dbb sh hat sich bereits in die Vorbereitung des Gesetzentwurfes intensiv eingebracht und unter Einbeziehung seiner Mitgliedsorganisationen eine Arbeitsgruppe gebildet, um sich zum Gesetzentwurf zu positionieren.

Mit Spannung darf erwartet werden, wie das im Gesetzentwurf vorgesehene "digitale Zugangsrecht" der Gewerkschaften zu den Dienststellen umgesetzt wird, um Beschäftigte auf die Gewerkschaftsarbeit aufmerksam machen zu können. Diesbezüglich besteht bereits ein Dialogprozess mit der Staatskanzlei.

Wir werden über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens berichten und nach deren Abschluss die Personalräte und Wahlvorstände entsprechend informieren und schulen.

Stellungnahme des dbb sh zum das MBG betreffenden Gesetzentwurf