Beamtenrechtliches Streikverbot bestätigt:
dbb sh begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts
„Das Bundesverfassungsgericht hat im Interesse der Bürger und der weit überwiegenden Mehrheit der Beamtinnen und der Beamten entschieden“, so dbb Landesvorsitzender Kai Tellkamp. Die Karlsruher Richter haben die Unvereinbarkeit von Beamtenstatus und Streikrecht und damit die Auffassung des dbb komplett bestätigt.
Ein Teil öffentlicher Aufgaben wird aus guten Gründen Beamten übertragen. Sie sind zu einer ausgeprägten Loyalität verpflichtet, die auch den Verzicht auf das Streikrecht beinhaltet. So wird eine stabile Erfüllung öffentlicher Aufgaben gewährleistet.
Tellkamp mahnt jedoch: „Allerdings stößt die Treuepflicht dann an ihre Grenzen, wenn die auf der anderen Seite bestehende Fürsorgepflicht des Staates nicht ebenso verlässlich beachtet wird. Deshalb darf die Treuepflicht nicht missbraucht werden, um die Beamten von der Anpassung der Arbeits- und Einkommensbedingungen auszuschließen oder sogar Kürzungen vorzunehmen. Die Folgen wären ein Identifikationsverlust der Beamten, ein Attraktivitätsverlust des öffentlichen Dienstes und ein Garantieverlust bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Das wollen die Bürger nicht und das sollte auch die Politik nicht wollen. Wir reichen der Politik deshalb die Hand, um das Berufsbeamtentum systemkonform positiv fortzuentwickeln.“
Der dbb sh begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das Bundesverfassungsgericht betont hat, dass Beamte trotz des Streikverbotes nicht von der Koalitionsfreiheit ausgeschlossen sind. Dies wird nämlich durch die Beteiligungsrechte der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen sowie durch die Möglichkeit, zum Beispiel das Alimentationsprinzip auf dem Rechtsweg durchzusetzen, gewährleistet. Der dbb sh mit seinen Fachgewerkschaften sorgt dafür, dass auf diesen Wegen die Interessen der Beamtinnen und Beamten vertreten werden.
„Wer jedoch das Streikrecht für Beamte durchsetzen will, hat das Berufsbeamtentum nicht verstanden oder will es abschaffen“, so Tellkamp.