Amtsangemessene Alimentation:
dbb sh beteiligt sich an bundesweiter Initiative
Heute haben alle für die Besoldung zuständigen Ministerinnen und Minister ein inhaltsgleiches Schreiben des dbb Bundesvorsitzenden und der/des jeweiligen dbb Landesvorsitzenden erhalten. Mit diesem Schreiben, das in Schleswig-Holstein Finanzministerin Monika Heinold erhalten hat, macht der dbb einen dringenden Handlungs- und Abstimmungsbedarf zur Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation geltend.
Dabei stellt der dbb klar, dass die in den vorliegenden Urteilen festgestellten und bekräftigten grundgesetzlichen Anforderungen an die Besoldung Wirkung für alle Besoldungsgesetzgeber in den Ländern und beim Bund entfalten. Die zeitnahe Umsetzung folgt als Auftrag unmittelbar aus der Verfassung. Die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation ist eine verfassungsrechtliche Pflicht eines jeden Besoldungsgesetzgebers, die über Jahre, auch durch einseitige gesetzliche Sparmaßnahmen - beispielhaft die Streichung/Kürzung des Weihnachtsgeldes - verletzt wurde. "Nicht nur nach unserer Überzeugung dürfte unstrittig sein, dass in Schleswig-Holstein die Besoldungsstrukturreform nicht ausreicht, um eine verfassungskonforme Besoldung zu gewährleisten", so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Es muss der unhaltbare Zustand beendet werden, dass die Beamtinnen und Beamten einer Endlosschleife der Unsicherheit ausgesetzt sind und und ihre Dienstherren gegebenenfalls erneut durch Klagen zu gesetzeskonformen Verhalten zwingen müssen. Der dbb mit seinen über 1,3 Millionen Mitgliedern wird sich aktiv in die Entwicklung verfassungskonformer und zeitgemäßer Lösungen einbringen, auch in Schleswig-Holstein. Dabei gilt es, die bereits bestehenden unterschiedlichen Regelungen in den Ländern nicht weiter zu vertiefen und die gebotene Grundeinheitlichkeit wiederherzustellen.