19. September 2025

Anhörung des Landtages:

dbb sh plädiert für die Einführung von Langzeitkonten

Nach Überzeugung des dbb schleswig-holstein können Langzeitkonten zu einer Attraktivitätssteigerung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst beitragen. Sie können die Arbeitszeitflexibilität und -souveränität erhöhen, die Kappung von Zeitguthaben verhindern und auch ein erstes Entgegenkommen im Umgang mit der 41-Stunden-Woche der Beamtinnen und Beamten sein. Deshalb spricht sich der dbb sh im Einvernehmen mit seinen Mitgliedsorganisationen auch gegenüber dem Landtag klar dafür aus, den Beschäftigten die Nutzung von Langzeitkonten zu ermöglichen.

Mit Langzeitkonten können Beschäftigte ein Guthaben aufbauen, welches vielfältige und interessante Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Das Guthaben kann für eine Auszeit, für eine Teilzeitphase, für familiäre Betreuungs- und Pflegeerfordernisse oder für eine leistungs- und altersgerechte Arbeitszeitgestaltung genutzt werden. Die damit sonst verbundenen Einkommensverluste würden durch den Einsatz des Guthabens aufgefangen werden.

Im Vergleich zu herkömmlichen Modellen wie das Sabbatjahr, „normalen“ Zeitkonten oder – wenn überhaupt noch praktiziert – Altersteilzeit haben Langzeitkonten insbesondere durch eine höhere Flexibilität klare Vorteile.

Klar muss aber sein: die Einrichtung eines Langzeitkontos und der Aufbau von Guthaben müssen stets freiwillig sein. Außerdem stehen die einschlägigen Arbeitszeitgrenzen nicht zur Disposition.

Die bislang zu verzeichnende Zurückhaltung bei der Einrichtung von Langzeitkonten könnte bald praktischen Anwendungen weichen. Erstens wurden Langzeitkonten aktuell im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst konkretisiert. Zweitens berät der Landtag über die Einführung von Langzeitkonten für Beamtinnen und Beamte. Der dbb sh hat in seiner Stellungnahme, für die eine Arbeitsgruppe der dbb Mitgliedsorganisationen die Grundlage gelegt hat,  die unbefriedigende Ausgangslage sowie mögliche Vorteile dargestellt und deshalb eine Optimierung angeregt.

Für Schleswig-Holstein könnte auch ein besonderes, bereits in Hessen praktiziertes beamtenspezifisches Modell interessant sein: Bis zum 60. Lebensjahr wird automatisch eine Arbeitsstunde pro Woche auf einem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Vor dem Ruhestand erfolgt dann eine entsprechende Freistellung unter Weitergewährung der Besoldung. Das macht die Belastung etwas erträglicher, solange die Politik an der nicht mehr zeitgemäßen 41-Stunden-Woche festhält.

Stellungnahme des dbb sh zu Langzeitkonten

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