23. November 2020

Home-Office

dbb sh plädiert für klare Regelungen

Die Arbeit im Home-Office ist für viele Beschäftigte eine sinnvolle Variante – nicht nur in der Pandemiesituation. „Doch unzureichende gesetzliche Regelungen belassen Spielräume für Unsicherheiten, Bedenken, Fehlinterpretationen und teilweise auch Fehlentwicklun-gen“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Aus dieser Einschätzung heraus hat der dbb sh gegenüber dem Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages Stellung bezogen.

Denn der Landtag befasst sich derzeit mit Anträgen, in denen es um die steuerliche Begünstigung von Home-Office sowie um den gesetzlichen Regelungsbedarf insgesamt geht.

Aus Sicht des dbb sh kann nicht akzeptiert werden, dass eine teilweise Verlagerung des Arbeitsortes in die Wohnung der Beschäftigten dort zu einer zusätzlichen Kostenbelastung führt. Denn eine steuerliche Berücksichtigung eines „häuslichen Arbeitszimmers“ ist derzeit nur möglich, wenn der genutzte Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte deshalb eine unbürokratische Homeoffice-Pauschale eingeführt werden.

Handlungsbedarf besteht jedoch nicht nur in den steuerrechtlichen, sondern auch in den arbeitsrechtlichen Regelungen: Rechtssicherheit, Transparenz und der Schutz der Beschäftigten müssen gewährleitet sein.

Eine wichtige Rolle spielt bereits die Frage, ob ein Recht auf Home-Office eingeführt werden soll. Dieses Thema wird auch aufgrund eines Entwurfes des Bundesarbeitsministeriums diskutiert. Aus Sicht des dbb sh dürfen die Interessen der Beschäftigten auch dann nicht ignoriert werden, wenn keine Pandemie oder kein Fachkräftemangel herrscht. Eine Verweigerung durch den Arbeitgeber muss deshalb stets schlüssig sein, hier kommt der Personalvertretung eine wichtige Kontrollfunktion zu.

Weiterhin muss sichergestellt werden, dass sich die Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht zu einer verdeckten Erhöhung der Arbeitszeit entwickelt. Insgesamt muss der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleistet sein.

Ein ergänzender Handlungsbedarf im öffentlichen Dienst könnte sich aus der aktuell laufenden Evaluierung der Vereinbarung über flexible Arbeitsformen zwischen der Landesregierung und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen ergeben. Auch dies behalten wir im Blick.

Stellungnahme des dbb sh

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