23. September 2024

Nach dem Arbeitszeitdialog mit der Landesregierung:

dbb sh setzt sich für Weiterentwicklung der Regelungen ein

  • Foto: FenjaHardel
    Die Teilnehmenden am Arbeitszeitdialog, darunter Lutz Berke und Christa Becker vom dbb sh sowie Minister Claus Ruhe Madsen und Ministerin Aminata Touré

Der dbb-Landesvorstand hat den vom Land Schleswig-Holstein initiierten „Arbeitszeitdialog“ der Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände mit Sozialministerin Aminata Touré und Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen ausgewertet. Dabei ist deutlich geworden: die gewerkschaftlichen Positionen weichen deutlich von den Vorstellungen der Arbeitgeber ab. Dennoch wird der dbb sh sich dafür einsetzen, dass die gesetzlichen und tariflichen Regelungen modernisiert und dabei die Belange der Beschäftigten berücksichtigt werden.

Denn das ist ein wichtiger Baustein für zufriedene Beschäftigte und die Personalgewinnung, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Beschäftigten wünschen sich ein hohes Maß an individueller Entscheidungsfreiheit bei der Verteilung ihrer Arbeitszeit. Dafür ist aber keine Aufweichung der Schutzregelungen wie die Verlängerung der höchstmöglichen täglichen Arbeitszeit erforderlich, was von Teilen der Arbeitgeber und der Politik gefordert wird. Die bereits bestehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten werden nämlich meistens noch gar nicht ausgeschöpft.

Das gilt auch für das Arbeitszeitgesetz, welches im Fokus des Arbeitszeitdialogs stand. Aus Sicht des dbb sh müssen aber gleichermaßen die beamtenrechtlichen Regelungen betrachtet werden. Der dbb sh hat die Politik deshalb aufgefordert, sich einem diesbezüglichen Arbeitszeitdialog nicht zu verweigern, zumal es sich um Landesrecht handelt und eine Modernisierung in Schleswig-Holstein direkt angepackt werden kann. Beim Arbeitszeitgesetz handelt es sich hingegen um Bundesrecht, da spielen also auch andere Akteure und Ebenen eine maßgebende Rolle.

Der dbb sh hat aber auch eine weitere Säule des Arbeitszeitrechts im Blick – nämlich die Tarifverträge, die neben dem Arbeitszeitgesetz für Tarifbeschäftigte relevant sind. Für den öffentlichen Dienst bietet die anstehende Tarifrunde eine gute Gelegenheit, Nachjustierungen vorzunehmen. Es bleibt abzuwarten, ob dies bereits bei der Beschlussfassung der Forderungen am 9. Oktober deutlich wird.

Bei der Weiterentwicklung des Arbeitszeitrechts auf gesetzlicher und tarifvertraglicher Ebene tritt der dbb sh dafür ein, dass auch die von den dbb-Fachgewerkschaften eingebrachten Besonderheiten verschiedener Berufsgruppen berücksichtigt werden. Der Arbeitszeitdialog, an dem für den dbb sh der erste stellvertretende Vorsitzende Lutz Berke sowie Christa Becker von der Landesfrauenvertretung teilgenommen haben, war ein erster Aufschlag.

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