Streit um Eingruppierung und "Arbeitsvorgang":
Die Arbeitgeber müssen die Rechtsprechung beachten
- Foto: Benjamin Springstrow, SSW Sabine Fohler-John (stv. dbb Landesbundvorsitzende und tätig im Justizbereich, wo der Eingruppierungskonflikt seinen Ursprung hat) mit dbb Landesbundvorsitzenden Kai Tellkamp und SSW-Chef Lars Harms, bei dem ebenfalls über die Thematik gesprochen wurde.
Der dbb schleswig-holstein kritisiert, dass das Land Schleswig-Holstein offenbar keine allgemeinen Konsequenzen aus der für die Tarifbeschäftigten positiven Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zieht. Danach gilt ein Arbeitsvorgang auch dann mit seinem gesamten Zeitanteil als höherwertige Tätigkeit, wenn deren Merkmale nur bei einem Teil der Tätigkeiten erfüllt werden. Doch die Landesregierung verweist bezüglich der Eingruppierung auf den Klageanspruch der Beschäftigten und unterstützt die von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder eingereichte Verfassungs-beschwerde gegen die BAG-Urteile.
Das wird deutlich aus der Antwort der Landesregierung auf eine vom dbb sh unterstützte Anfrage aus den Reihen des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Dabei bestätigt die Landesregierung zwar, dass Tarifbeschäftigte automatisch in der Entgeltgruppe eingruppiert sind, deren Tätigkeitsmerkmale ihre auszuübende Tätigkeit erfüllt. Weiterhin wird erklärt, dass eine Eingruppierungsfeststellung durch den Arbeitgeber erfolgt, um der Tarifautomatik Rechnung zu tragen.
Dennoch stemmt sich das Land, wie diverse weitere Arbeitgeber, dagegen, die durch die Rechtsprechung bestätigte und konkretisierte Tarifautomatik konsequent umzusetzen. Höhergruppierungsansprüche werden bestritten, obwohl Arbeitsvorgänge die Merkmale höherwertiger Entgeltgruppen aufweisen. Dies wird damit begründet, dass deren Anteile innerhalb der Arbeitsvorganges zu gering seien – aus unserer Sicht entgegen der Tarifregelung und der aktuellen Rechtsprechung. Und obwohl die Arbeitgeberseite selbst für die Aufgabenorganisation verantwortlich ist.
Ursprung der Konfliktlage sind Fälle der Justizverwaltung, die auch Gegenstand der BAG-Urteile sind. In Schleswig-Holstein sind 728 Stellen betroffen, die Problematik erfasst jedoch alle Dienststellen. Die Arbeitgeber sind aufgefordert, Eingruppierungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzuheben. Der verzweifelte Versuch, dies durch eine Verfassungsbeschwerde abzuwenden, ist ebenso wenig zielführend wie das Ziel, die Tarifverträge zum Nachteil der Beschäftigten auf den Kopf zu stellen.
Wir verteidigen die Rechte der Beschäftigten. Dies kommt in Seminaren und Informationsveranstaltungen, in unserem Rechtsschutz sowie in Tarifverhandlungen zum Ausdruck.
Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung