15. Mai 2025

Ausgaben für die Beamtenversorgung geringer als erwartet:

Die Grundlage für Polemik gegen Beamte schmilzt weiter

Die Die Schleswig-Holsteinische Finanzministerin Dr. Silke Schneider hat heute erklärt, dass sich die Ausgabeentwicklung für die Beamtenversorgung in Schleswig-Holstein wesentlich geringer darstellt als erwartet. Der dbb sh begrüßt die Prognosekorrektur, zumal damit der – ohnehin ungerechtfertigten – Kritik an den Kosten der Beamtenversorgung eine Grundlage entzogen wird.

Die Korrektur fußt auf einer Neukonzeption der prognostizierten Versorgungsausgaben. Diese wurde aufgrund einer wesentlich besseren Datenlage für versicherungsmathematische Berechnungen möglich. Danach kommt es bereits zu einer Abflachung und nicht zu einem weiteren Anstieg der Kosten. Der Landeshaushalt wird also deutlich geringer belastet als ursprünglich gedacht. Im aktuell letzten Jahr der Projektion (2034) wird gegenüber den ursprünglichen Annahmen von Minderausgaben im Umfang von von rund 400 Millionen Euro ausgegangen.

„Wir hoffen, dass dieser Trend zu einer Versachlichung der Diskussionen über die Beamtenversorgung beiträgt, denn diese sind leider viel zu häufig von Polemik und Unwissenheit geprägt“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Zwar zahlen Beamtinnen und Beamte systembedingt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, aber deshalb fällt ihr Grundgehalt auch geringer aus. Eine zusätzliche und fortwirkende Besoldungskürzung um 1,8 Prozent wurde zum Aufbau des Versorgungsfonds genutzt, der inzwischen einen Bestand von über 1,2 Milliarden Euro hat.

Auch die Höhe der Beamtenversorgung gerät immer wieder sachwidrig in die Kritik: Denn die höheren Durchschnittswerte der Pensionen im Vergleich zu den Renten resultieren auch aus einem hohen Qualifikationsniveau vieler Beamtinnen und Beamten, was zu höheren Einkommen führt. Außerdem darf nicht übersehen werden, dass in die Pensionen bereits die betriebliche Altersversorgung einbezogen ist, während sie bei Arbeitnehmern zusätzlich ausgezahlt wird.

Der dbb hätte sich auch gewünscht, dass sich die neue Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas etwas besser informiert, anstatt voreilig die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung zu fordern. Hinzu kommt, dass die Zuständigkeit für die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten bei den Ländern liegt. Schleswig-Holstein ist gut beraten, an einem sachlichen Umgang mit diesem Thema festzuhalten, einschließlich des Versorgungsfonds. Denn die Mittel aus dem Sondervermögen stehen den Beamten zu!

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