21. Juni 2024

Zum „Tag des öffentlichen Dienstes“ am 23. Juni:

Die „Marke öffentlicher Dienst“ braucht mehr Zugkraft

Die Gesellschaft ist den Menschen, die sich mit ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst um das Allgemeinwohl kümmern, zu großem Dank verpflichtet. „Ohne die Kolleginnen und Kollegen können wir uns den Rechts- und Sozialstaat und auch die Demokratie abschminken“, betont dbb Landesvorsitzender Kai Tellkamp. Umso wichtiger sei es, dass im erforderlichen Umfang Personal gewonnen und gebunden werden kann. Doch die „Marke öffentlicher Dienst“ zieht nicht mehr so richtig.

Die Gründe sind vielfältig und überwiegend hausgemacht. Dazu gehört die Verwässerung des Arbeitgeber-Profils im öffentlichen Dienst. Einheitliche Tarifverträge? Fehlanzeige, seitdem die Länder mit dem TV-L sowie Bund und Kommunen mit dem TVöD ihr eigenes Süppchen kochen. Einheitliches Beamtenrecht? Ebenfalls Fehlanzeige, seit jedes Land eigene Besoldungsgesetze beschließen kann und Schleswig-Holstein an der 41-Stunden-Woche festhält.

Aber es hapert auch bei anderen Punkten. Attraktivität? Bleibt offenkundig in vielen Bereichen auf der Strecke, weil die Arbeitszeit und die Belastung zu hoch sind und die Bezahlung weder leistungsgerecht noch konkurrenzfähig ist. Wertschätzung? Sieht mit Blick auf Sparzwänge der Politik sowie Angriffe und Beleidigungen bei der Aufgabenerfüllung anders aus. Bürgerorientierung? Leidet häufig unter stockender Digitalisierung, Personalmangel und veralteten Strukturen.

„Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist zweifelsfrei sinnstiftend – aber sie muss auch mit Blick auf die Arbeitsbedingungen erstrebenswert sein“, mahnt Tellkamp.

Als aktuelles Beispiel für Frustration bei Beamtinnen und Beamten nennt der dbb sh die überlange Dauer bis zur Rechtsklarheit in wichtigen Anspruchsfragen. So steht noch immer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Zulässigkeit des Eingriffs in das Weihnachtsgeld aus, der in Schleswig-Holstein bereits vor 17 Jahren erfolgt ist. „Dies muss als ausgesprochen problematische Entwicklung bezeichnet werden, die die herausragende Funktion des Berufsbeamtentums und die uneingeschränkte Identifikation mit dem Rechtsstaat nachhaltig beschädigen kann“, heißt es in einem jetzt verschickten Schreiben des dbb sh an das Bundesverfassungsgericht.

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