28. Februar 2024

Zu den Besoldungsplänen der Landesregierung:

Die Tarifübernahme allein genügt der Verfassung nicht

Nachdem die Landesregierung ihre Pläne für die Besoldungsanpassung vorgestellt hat, sieht sich der dbb schleswig-holstein bestätigt. „Die Besoldung ist derart unzureichend, dass noch nicht einmal die Übernahme des eigentlich guten Tarifabschlusses zu einer verfassungskonformen Alimentation führen würde“, stellt der dbb Landesvorsitzende Kai Tellkamp fest und ergänzt: „Die Pläne für die zwangsläufig notwendigen Nachjustierungen sind leider nicht überzeugend.“

Es wird abermals auf zusätzliche familienbezogene Besoldungsbestandteile gesetzt, die teilweise auch noch von der Höhe der Partnereinkommen abhängig sind. Das bedeutet: Anstatt die Besoldungstabelle nachzubessern, um Leistung und Verantwortung zu honorieren, gibt es zusätzliche Boni für Kinder. Das Motiv liegt auf der Hand: Das ist billiger, weil die Anzahl der Anspruchsberechtigten begrenzt ist, die Ansprüche befristet sind und keine Ruhegehaltsfähigkeit besteht.

Damit wäre nicht nur eine Enttäuschung für Leistungs- und Verantwortungsträger verbunden, die keine Kinder oder keine Kinder mehr haben. Der Weg könnte sich auch als gesellschafts- und sozialpolitischer Sprengstoff entpuppen. Warum sollten Beamtenkinder so viel mehr wert sein als andere Kinder? Dafür gibt es keinen überzeugenden Grund.

Wenn der Landtag diesem Vorschlag dennoch folgen sollte, begibt er sich aus einem weiteren Grund auf dünnes Eis: Der bereits im Jahr 2022 begonnene erhebliche Ausbau familienbezogener Gehaltsbestandteile sowie die Abhängigkeit vom Partnereinkommen sind nämlich Gegenstand einer vom dbb sh initiierten Verfassungsbeschwerde. Es ist also gut möglich, dass sich dieser Weg als verfassungswidrig entpuppt und korrigiert werden muss.

Was die reine Übernahme des Tarifabschlusses angeht, hält die Landesregierung jedoch vollumfänglich Wort. Ihr bleibt allerdings nichts anderes übrig und muss sogar ein Teil der Tabellenanpassung um wenige Monate vorziehen. Das ist nicht etwa eine großzügige Geste, sondern ebenfalls der Verfassungskonformität geschuldet.

Die Eckpunkte der Besoldungspläne: Für die Jahre 2023 und 2024 gilt: Es werden jeweils 250 € je Kind (nach)gezahlt sowie die Familienergänzungs-zuschläge erweitert (Anlass: Verfassungskonformität). Für das Jahr 2024 gilt außerdem: Die Stufen 1 bis 4 der Besoldungsgruppen werden um ein Prozent angehoben (Anlass: Besoldungsstrukturreform aus 2020); ab November werden dann die Werte der Besoldungstabelle um 200 Euro und sodann um 5,5 Prozent angehoben (Anlass: Tarifabschluss).

Wir werden den Gesetzentwurf gründlich prüfen und uns unter Wahrnehmung unserer Beteiligungsrechte aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

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