13. Oktober 2025

Bürgergeld und Vorstandsgehälter in öffentlich-rechtlichen Betrieben:

Einige Klarstellungen – auch mit Blick auf Schleswig-Holstein

„Die Gewerkschaften sind gegen die Bürgergeldreform“ ist in diesen Tagen des Öfteren zu lesen und zu hören. Ganz so ist es aber nicht. Der dbb, der sich für gemeinsame Belange der Mitglieder von rund 40 Fachgewerkschaften mit dem Schwerpunkt auf den öffentlichen Dienst einsetzt, hat sich nicht gegen Korrekturen beim Bürgergeld ausgesprochen. dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp benennt den Grund: „Die Akzeptanz der Arbeits- und Einkommensbedingungen durch die Beschäftigten bedingt immer, das Arbeit und Qualifikation als lohnend empfunden wird – auch im Verhältnis zu Sozialleistungen“

Genau das wird allerdings erschwert, wenn der ungerechtfertigte Bezug von Sozialleistungen politisch toleriert wird. Das Ziel der Bundesregierung, derartige Fälle einzudämmen und Korrekturen vorzunehmen, geht aus Sicht des dbb sh deshalb in die richtige Richtung, zumal damit keineswegs ein Kahlschlag des Sozialstaates verbunden ist.

Ungeachtet dessen sind insbesondere die Arbeitgeber und Dienstherren in der Pflicht, die Einkommen spürbar oberhalb der Sozialleistungen anzusiedeln. Das dies nicht immer gelingt, ist auch bei der Besoldung in Schleswig-Holstein sichtbar. Die Anforderung, eine vierköpfige Familie im Vergleich zum Sozialleistungsbezug um nur 15 Prozent besser zu stellen, wird bis in den gehobenen Dienst hinein unzureichend erfüllt. Das Land sieht sich deshalb seit dem Jahr 2022 gezwungen, gegebenenfalls mit Zuschlägen nachzujustieren.

Doch auch „ganz oben“ besteht in Schleswig-Holstein ein Problem mit dem Einkommensgefüge – hier geht es allerdings um Fälle, in denen die Kasse zu laut klingelt. Auch dadurch kann das Gerechtigkeitsempfinden massiv gestört werden. Und das ist dann besonders verwerflich, wenn diese Störung in öffentlich-rechtlichen Strukturen ausgelöst wird.

Dafür gibt es ausweislich der gesetzlich vorgegebenen Veröffentlichung der Bezüge des Spitzenpersonals der Unternehmen der öffentlichen Hand diverse Steilvorlagen. Das betrifft auch – aber nicht nur – Sparkassen, wo jährlich häufig mehr als eine halbe Million Euro gezahlt wird.

Kai Tellkamp: „Entweder haben die Akteure vergessen, dass sie auf der Grundlage des öffentlichen Rechts unterwegs sind, oder sie haben beim damit einhergehenden Gemeinwohl die beiden ersten Buchstaben gestrichen. Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass Gesetzgeber, Gewährträger und Aufsichtsinstitutionen wegschauen oder sogar grünes Licht geben.“

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