Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung:
Endlich grünes Licht für beide Statusgruppen
Die Benachteiligung der Tarifbeschäftigten des Landes wird endlich beendet: Auch diese Gruppe hat ab dem 1. September die Möglichkeit, über den Arbeitgeber ein Fahrrad zu leasen. Beamtinnen und Beamte können dieses Modell schon länger nutzen, genauso wie Tarifbeschäftigte der Kommunen. Der dbb schleswig-holstein begrüßt, dass für den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein nach einer langen Durststrecke nunmehr vergleichbare Rahmenbedingungen für das Fahrrad-Leasing gelten.
Der Grund für die Verzögerung bei den Tarifbeschäftigten des Landes: Die Arbeitgeber – in diesem Falle die Tarifgemeinschaft deutscher Länder – konnten erst in der letzten Tarifrunde überzeugt werden, die erforderliche tarifliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Anschließend mussten dann noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Aus Sicht des dbb sh ist es ein guter Start für die neue Finanzministerin Dr. Silke Schneider, den erfolgreichen Vollzug in Schleswig-Holstein verkünden zu können – es wird sich zeigen, ob das ein gutes Omen für die vielen noch ungelösten Probleme im öffentlichen Dienst des Landes ist.
Ungeachtet der positiven Bewertung einheitlicher Möglichkeiten für das Fahrrad-Leasing empfehlt der dbb sh, nicht überstürzt darauf zurückzugreifen. Letztendlich ist es eine individuelle Entscheidung der Beschäftigten, ob das angebotene Modell als interessant und attraktiv eingeordnet wird. Schließlich bedeutet Fahrrad-Leasing im Zusammenhang mit Entgeltumwandlung einen Verzicht auf einen Teil des Brutto-Einkommens zur Finanzierung der Leasing-Raten. Dabei sind die Auswirkungen auf die Abgaben sowie auf Lohnersatzleistungen zu beachten.
Eindeutig sind die Vorteile vor allem für die Arbeitgeber, da sie einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Überzeugender wäre es deshalb aus Sicht des dbb sh, wenn die Arbeitgeber echte Zuschüsse zahlen würden und so die Mobilitätswende, die Gesundheit und die Arbeitgeberattraktivität fördern.
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