Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen:
Erhöhte Versorgungsbezüge noch nicht vollständig berechnet
Die noch nicht vollständig umgesetzte Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen für die Bereiche Polizei- und Justizvollzug, Feuerwehr, Steuerfahndung und Verfassungsschutz sorgt für Anfragen bei der dbb-Landesgeschäftsstelle. Mit Blick auf den vom Land offenbar unterschätzden Aufwand bei der Bearbeitung der Einzelfälle empfehlen wir, die Oktober-Abrechnungen noch abzuwarten. Das Finanzministerium hatte zugesagt, die Auszahlungen an alle Anspruchsberechtigten gegebenenfalls rückwirkend vorzunehmen.
Im Zuge der Haushaltsgesetzgebung für das Jahr 2023 konnte die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzuzlagen in sicherheitsrelevanten und gefahrgeneigten Aufgabenbereichen erreicht werden. Diese Verbesserung für betroffene Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Dabei profitieren auch die Kolleginnen und Kollegen, die vor diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand waren. Insbesondere für diesen Personenkreis ist die Berechnung der korrigierten Bezüge aufwändig, da eine individuelle und manuelle Bearbeitung erforderlich ist. Auch mit den Septemberbezügen konnten vom Dienstleistungszentrum Personal offenbar noch nicht alle Ansprüche ausgezahlt werden.
Der dbb sh bleibt an der Sache dran. Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen beziehungsweise ein Handlungserfordernis bei den Anspruchsberechtigten entstshen, werden wir entsprechend informieren. Die Rechtslage stellt zunächst sicher, dass Ansprüche nicht verloren gehen.
Für die Auszahlungen an pensionierte Beamtinnen und Beamte des Landes ist das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) zuständig, für die Auszahlungen an pensionierte Beamtinnen und Beamten der Kommunen ist die Versorgungsausgleichskasse (VAK) zuständig.