04. August 2022

Einkommenssituation im öffentlichen Dienst:

Es gibt (nicht nur) Probleme mit Lohnuntergrenzen

Im Oktober rutscht ein Teil des öffentlichen Dienstes unter den dann geltenden Mindestlohn von 12 Euro. Betroffen ist die Entgeltgruppe 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dort werden in der Eingangsstufe aktuell lediglich 11,89 Euro gezahlt. „Hier zeigt sich die bittere Realität, dass die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes immer wieder angemessene Einkommensentwicklungen blockieren“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Doch damit nicht genug: Probleme mit Lohnuntergrenzen gibt es auch in der Schleswig-Holsteinischen Beamtenbesoldung.

Zwar wird der Mindestlohn in der Besoldungstabelle nicht unterschritten. Allerdings wurden hier immer mehr untere Besoldungsgruppen gestrichen, inzwischen liegt der Einstieg mindestens bei A 6. Bitterer Beigeschmack: Die höheren Gruppen sind dichter an die Mindestbesoldung gerückt, was viele Betroffene als Abwertung empfinden. Durchgehende Anpassungen in der Besoldungstabelle wären nach Überzeugung des dbb sh nicht nur gerechter, sondern auch eine passende Antwort auf den Fachkräftemangel.

Stattdessen wird auf politischer Ebene alles getan, um dies zu vermeiden. Das gilt auch für die in diesem Jahr in Kraft getretene Besoldungsreform, mit der auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes reagiert wurde, dass die Besoldung in den unteren und mittleren Gruppen zu gering ist, weil sie keinen ausreichenden Abstand zum sozialen Grundsicherungsbedarf einer vierköpfigen Familie aufweist. Anstatt die Grundbesoldung durchgängig angemessen zu erhöhen, wurden insbesondere familienbezogene Leistungen ausgeweitet, teilweise auch noch in Abhängigkeit vom Familieneinkommen. Viele Leistungsträger, die leer ausgehen, fühlen sich abermals abgewertet. Der dbb prüft derzeit neue Musterklagen.

Die nächste Gelegenheit für den öffentlichen Dienst, auf dem Verhandlungswege Nachbesserungen zu erreichen, wird die Tarifrunde für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen sein, wo die Tabellen bis Ende des Jahres gelten. Die Forderungen sollen im Oktober festgelegt werden, für September ist eine online-Mitgliederbefragung des dbb sh vorgesehen. Wir werden uns ganz sicher nicht auf die Einhaltung des Mindestlohnes beschränken, sondern wollen bei allen Einkommensgruppen spürbar auf die Inflation reagieren und auch ein Vorzeichen für die Besoldungsentwicklung setzen!

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