31. August 2022

Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst:

Es mangelt an Pragmatismus und Flexibilität

Nachdem für das Fahrrad-Leasing in Schleswig-Holstein beim Land am 1. September der Startschuss fällt und bei einigen Kommunen bereits seit einiger Zeit Angebote bestehen, kritisiert der dbb schleswig-holstein die großen Unterschiede bei den Möglichkeiten für die Beschäftigten. „Anstatt im öffentlichen Dienst mit einem echten und einheitlichen Attraktivitätsgewinn zu punkten, werden kleinkarierte Hürden aufgebaut, die wieder zu Gerechtigkeitslücken führen“, moniert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.

Das größte Ärgernis ist, das sämtlichen Tarifbeschäftigten des Landes das Fahrrad-Leasing weiterhin verwehrt bleibt. Der Grund: Es fehlt ein Tarifvertrag, der die dafür erforderliche Entgeltumwandlung zulässt. Dafür ist in erster Linie allerdings nicht das Land Schleswig-Holstein, sondern die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verantwortlich. Dort werden flexible Tarifregelungen und flankierende Zuschüsse für die Beschäftigten blockiert.

Das Fahrrad-Leasing startet auf Landesebene deshalb lediglich für die Beamtinnen und Beamten. Für sie gibt es grünes Licht, weil das Besoldungsrecht des Landes zu diesem Zweck eine Gehaltsumwandlung zulässt. Das ist für die Beamtinnen und Beamten sicher besser als nichts, aber wir hätten uns eine ergänzende Zuschussreglung – die rechtlich zulässig wäre - gewünscht, statt allein auf Besoldungsverzicht zu setzen. Wenn ein möglicher Vorteil zunächst einen Verzicht voraussetzt, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob es sich wirklich noch um ein Vorteil handelt.

Positiv bewertet der dbb sh dagegen die Praxis mehrerer Kommunen: hier werden den Beschäftigten – egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet - mehrere Optionen angeboten, was zum Beispiel so aussehen kann: es wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Euro angeboten, der wahlweise für das Leasing oder den Kauf von Fahrrädern oder aber für ein Nahverkehrsticket genutzt werden kann – jeweils steuerfrei. Die Kommunen können dabei auf einen bestehenden Tarifvertrag und – wie auch das Land – auf das einschlägige Landesbesoldungsrecht zurückgreifen.

Der dbb sh appelliert an die Arbeitgeber, diese Flexibilität flächendeckend zu etablieren. Dazu gehört auch, dass die TdL ihre Tarifblockade aufgibt und die Bedeutung einer klimafreundlichen Mobilitätswende sowie einer Arbeitgeberattraktivität endlich erkennt.

Mitglieder-Info auf der Grundlage dieser Meldung

Information des Landes an seine Beschäftigten