Schwarz-grüner Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein
Für den öffentlichen Dienst muss es zügig konkret werden
- Foto: pixabay-JohnsonMartin Die Belange des öffentlichen Dienstes dürfen nicht in einem schwarz-grünen Loch verschwinden
„Die Einigung auf einen Koalitionsvertrag ist zunächst nur die Eintrittskarte für die Regierungsbank. Ob von dort dann auch wirklich praxistaugliche Initiativen kommen, bleibt abzuwarten.“ Damit weist dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp darauf hin, dass es auch hinsichtlich der Vorhaben für den öffentlichen Dienst zügig konkret werden muss. Modernes Regierungshandeln kann es nur mit einem öffentlichen Dienst geben, der seinerseits zeitgemäße Rahmenbedingungen vorfindet.
Der Koalitionsvertrag benennt zwar Themen, die für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst wichtig sind. Dazu gehören eine attraktive Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze, Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Die häufig großen Probleme bei Stellenbesetzungen zeigen, dass hier tatsächlich nachgelegt werden muss. Welche konkreten Maßnahmen vorgesehen sind, bleibt allerdings weitgehend unklar. Der dbb sh sieht deshalb in dem Koalitionsvertrag noch keine Garantie, dass es spürbar besser wird. Dafür wären deutliche Signale für eine Arbeitszeitreduzierung und eine leistungsgerechte Bezahlung erforderlich. Es nützt ja nichts, den Menschen die Erfüllung vieler Aufgaben zu versprechen, wenn insbesondere auf der Ausführungsebene nicht das notwendige Personal da ist, die Versprechen professionell umzusetzen.
Aus Sicht des dbb sh wird es bereits ein steiniger Weg, anstehende Personalabgänge zu kompensieren. Hinzu kommt die Herausforderung, den in verschiedenen Bereichen angestrebten und erforderlichen Personalzuwachs zu erreichen. Allein bezüglich der Polizei ist im Koalitionsvertrag neunmal (!) von personeller Verstärkung die Rede. Die Zielrichtung ist absolut richtig, es darf aber nicht vergessen haben, dass der Rechtsstaat überall, wo Gesetze umgesetzt werden, funktionieren muss und dass ein leistungsfähiger Staat nicht nur in der Eingriffsverwaltung zum Ausdruck kommt.
Eine weitere Hürde ist der im Koalitionsvertrag vorgesehene grundsätzliche Finanzierungsvorbehalt. Letztendlich wird vieles davon abhängen, ob es gelingt, Verwaltungsabläufe flüssiger und damit auch wirtschaftlicher sowie bürgerfreundlicher zu gestalten.
Damit aus vagen Ankündigungen im Koalitionsvertrag konkrete und spürbare Fortschritte erwachsen, bedarf es nach Einschätzung des dbb sh noch viel Überzeugungsarbeit.
Der dbb Landesvorstand wird den Koalitionsvertrag noch im Detail auswerten und die gewerkschaflichen Positionen und Aktivitäten an den sich daraus ergeben Erfordernissen ergänzen.