Umsetzung der Tarifeinigung für die Länder:
Geduld der Tarifbeschäftigten wird strapaziert
Die vollständige Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März lässt noch immer auf sich warten. Der - auch mit Aktionen in Schleswig-Holstein (siehe Foto) - erreichte Abschluss ist noch nicht in die Tarifverträge integriert. In den zu diesem Zweck laufenden Redaktionsverhandlungen gibt es noch unterschiedliche Auffassungen zwischen der TdL und den Gewerkschaften.
Dabei geht es beispielsweise um diese Punkte:
- Um Höhergruppierungen attraktiver zu machen, wurden höhere Garantiebeträge vereinbart. Strittig ist, ob diese auch für Altfälle Anwendung finden sollen.
- Die Jahressonderzahlung soll bis zum Jahr 2022 auf dem Stand von 2018 gezahlt werden. Strittig ist, inwieweit sich die vereinbarten Mindesbeträgen auf die Berechnung auswirken.
- Die Entgeltgruppe 9 wird in zwei eigenständige Entgeltgruppen 9a und 9b umgewandelt. Striitig iast die konkrete Ausgestaltung der Überleitungsregelungen.
Der dbb setzt sich dafür ein, dass zeitnah Rechtssicherheit im Sinne der Betroffenen besteht. Es ist kaum nachvollziehbar, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungsanpassung in Schleswig-Holstein längst abgeschlossen ist, während die dafür als Grundlage dienende Tarifeinigung noch nicht komplett abgeschlossen ist.
Im Mittelpunkt der Tarifeinigung mit den Ländern stand die Tabellenanpasung mit einem Gesamtvolumen von 7,99 Prozent bis September 2021.