Falls sich Besoldungsregelungen als verfassungswidrig erweisen:
Hindernisse bei Absicherung eventueller Ansprüche
Wenn sich herausstellt, dass ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zu Unrecht Teile ihrer Gehaltsansprüche vorenthält, muss nachgezahlt werden. Diese eigentliche Normalität lässt das Land bei seinen Beamtinnen und Beamten nicht ohne Weiteres zu. Wer seine Ansprüche vollständig wahren möchte, muss einen Antrag stellen; nach dessen Ablehnung muss Widerspruch eingelegt werden; sobald dieser zurückgewiesen wurde, ist die Einreichung einer Klage erforderlich.
Ein aufwändiges Procedere, um eine Selbstverständlichkeit abzusichern: nämlich eine Bezahlung, die mit der Verfassung vereinbar ist. Dabei geht es um den durch das Grundgesetz abgesicherten Anspruch auf amtsange-messene Alimentation. Diese Hinweise sollen die Entscheidung über das weitere Vorgehen unterstützen:
Viele Kolleginnen und Kollegen haben im Jahr 2023 insbesondere deshalb Anträge gestellt, weil die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung noch unklar und deshalb eine Absicherung angezeigt war. Da die entsprechende Besoldungsgesetzgebung inzwischen erreicht werden konnte, müssen die diesbezüglichen Anträge nicht weiterverfolgt werden, Rechtsmittel sind nicht erforderlich.
Allerdings bleiben in einem anderen Zusammenhang Zweifel an der Verfassungskonformität der Besoldung bestehen. Diese beziehen sich auf die im Jahr 2022 eingeleiteten und im Jahr 2024 weiterentwickelten Maßnahmen. Die deutliche Ausweitung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile führt zu einer Entwertung von Qualifikation und Leistung. Auch die Abhängigkeit einzelner Besoldungsbestandteile vom Familieneinkommen wird vom dbb sh kritisch gesehen. Auf Veranlassung des dbb sh wird im Zuge einer Verfassungsbeschwerde geklärt, ob derartige Regelungen noch mit der Verfassung im Einklang stehen.
Vorsorglich haben die seinerzeit vom dbb sh bereitgestellten Musteranträge diesen Aspekt berücksichtigt. Das bedeutet: Wer seinen Antrag weiterverfolgt und nach der Ablehnung Rechtsmittel einlegt, wahrt eventuelle Ansprüche auf Nachzahlungen für das Jahr der Antragstellung. Wer keinen Antrag gestellt hat beziehungsweise diesen nicht weiterverfolgt, würde gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt einer gesetzlichen Neuregelung profitieren.
Wir bitten - auch mit Blick auf die nachstehend bereitgestellten Dokumente - zu beachten, dass einige dbb-Gewerkschaften für ihre Mitglieder weitere Hinweise bereithalten.
Musterwiederspruch zur Aufrechterhaltung eventueller Ansprüche nach einer Antragsablehnung
Schaubild zur Darstellung der Handlungsoptionen und jeweiligen Rechtsfolgen
Mitglieder Info auf der Grundlage dieser Meldung