Es gibt auch noch gute Nachrichten:
Inflationsausgleichsprämie und bessere Winterdienst-Konditionen kommen
Die allgemeine Nachrichtenlage ist derzeit leider meistens wenig erfreulich. Zum Glück gibt es aber auch gute Nachrichten, in diesem Falle aufgrund erfolgreicher Gewerkschaftsarbeit: die Inflationsausgleichsprämie für Schleswig-Holsteinische Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes kommt jetzt zur Auszahlung. Außerdem dürfen sich kommunale Tarifbeschäftigte auf eine häufig deutliche Verbesserung der Winterdienst-Entschädigung freuen.
Die Einkommensrunde für die Länder hatte die Zahlung einer Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro zum Gegenstand. Als ersten Bundesland hatte der Schleswig-Holsteinische Gesetzgeber die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen beschlossen. Nachdem die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, erfolgen nunmehr die Auszahlungen entsprechend der in den jeweiligen Rechtsgrundlagen vorgesehenen Schritten (vergleiche unsere Infos zum Tarifabschluss und zur Übertragung auf Beamtinnen und Beamte). Die Zahlungen sind mehr als berechtigt und vielfach schlichtweg erforderlich, um gestiegene Lebenshaltungskosten aufzufangen.
Positiv ist auch, dass die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger - anders als bei der Corona-Sonderzahlung im Zuge der vorangegangenen Einkommensrunde - einbezogen wurden.
Bei kommunalen Tarifbeschäftigten fließen die Inflationsausgleichszahlungen infolge des zuvor erzielten Tarifabschlusses bereits seit Juni 2023. Wenn sie im Winterdienst eingesetzt werden, hat der dbb jetzt auch die Weichen für eine deutliche Verbesserung der damit verbundenen Entschädigung gestellt: der Schleswig-Holsteinische Tarifvertrag Winterdienst wurde gekündigt. Dieser wurde im Jahr 2007 abgeschlossen, insbesondere um Kosten zu sparen und drohende Privatisierungen abzuwenden. Die Lage hat sich jedoch geändert. Eine zu geringe Entschädigung für die wichtige und belastende Tätigkeit im Winterdienst ist nicht mehr gerechtfertigt. Künftig gelten die Konditionen des TVöD für Rufbereitschaft, was bis zu eine Verdreifachung der bisherigen Entschädigung führen kann.
Zurück zu den monatlichen Einkommen: an die Inflationsausgleichszahlungen knüpfen wie berichtet die tabellenwirksamen Erhöhungen an. Für die Beamtinnen und Beamten gehen wir von der kurzfristigen Vorlage eines Gesetzentwurfes aus. Noch interessanter wird allerdings die zur Jahresmitte angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur "Weihnachtsgeldkürzung" in Schleswig-Holstein. Unser Ziel ist, auf dieser Grundlage überfällige Korrekturen durchzusetzen.