Enttäuschung über Landtagsvotum:
Jamaika blockt Arbeitszeit-Diskussion ab
Eine Arbeitszeitreduzierung von 41 auf 40 Stunden zumindest für Beamtinnen und Beamte, die familiäre Herausforderungen (Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen) stemmen müssen – das sah ein Antrag an den Schleswig-Holsteinischen Landtag vor. Doch die Regierungskoalition aus CDU, Grünen und FDP konnte sich noch nicht einmal dazu durchringen, dieses vom SSW eingebrachte Anliegen auf Antrag der SPD zum Gegenstand einer Ausschussberatung mit der Möglichkeit einer Experten-Anhörung zu machen. „Wir werden die Verweigerung einer Sachdiskussion nicht akzeptieren und die Politik immer wieder mit der nicht mehr zeitgemäßen Arbeitszeitsituation konfrontieren“, versichert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Mit dem Antrag wurde das Ziel verfolgt, zumindest das Regelungsniveau des Bundes zu übernehmen. Dort finden sich die genannten familienpolitischen Komponenten in der Arbeitszeitverordnung. Dabei handelt es sich im Grunde um einen moderaten Vorschlag, zumal in sämtlichen an Schleswig-Holstein angrenzenden Ländern pauschal die 40-Stunden Woche gilt. Da nützt es dann auch wenig, auf Teilzeitmöglichkeiten zu verweisen, die ja stets mit entsprechenden Besoldungseinbußen verbunden sind. Aus Sicht des dbb sh ist es ganz klar die falsche Strategie, an Attraktivitätsdefiziten und Wettbewerbsnachteilen festzuhalten.
Das gilt auch für die fehlende Bereitschaft, Langzeitkonten ausdrücklich zu ermöglichen. Damit hätten Beschäftigte die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Guthaben anzusparen und dieses für bestimmte Lebenslagen bedarfsgerecht einzusetzen, ohne dass Besoldungseinbußen folgen. Dieses Anliegen teilt das Schicksal der Arbeitszeitreduzierung, denn es war ebenfalls Antragsgegenstand. In der kurzen Debatte wurde zudem deutlich, dass Langzeitkonten häufig mit der begrenzten Übertragung von Zeitguthaben verwechselt werden. Auch hier wäre eine Expertenanhörung sicher hilfreich gewesen.
Wir begrüßen dagegen die Entscheidung der Landtagsmehrheit, die pauschale Beihilfe abzulehnen. Innerhalb der Regierungskoalition erfolgte die Ablehnung allerdings ausschließlich auf Betreiben der CDU-Fraktion. Die übrigen Landtagsfraktionen sympathisieren offenbar mit diesem Modell. Nach unserer Überzeugung stellt es jedoch den Einstieg in die Aushöhlung der Merkmale des Berufsbeamtentums dar und schließt Nachwuchskräfte, die sich voreilig dafür entscheiden, dauerhaft von einer beamten-spezifischen Absicherung aus.
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