16. April 2021

Weihnachtsgeldeinbußen 2007 bis 2021:

Kennen Sie IHREN Zwangsbeitrag zur Haushaltssanierung?

Gehören Sie zur Berufsgruppe der Beamtinnen und Beamten, die im Schleswig-Holsteinischen Landes- oder Kommunaldienst tätig sind? Dann berechnen Sie hier IHRE persönlichen Einbußen beim Weihnachtsgeld! Diese resultieren aus der bereits seit 2007 geltenden Kürzung/Streichung Ihres Weihnachtsgeldes, die längst hätte zurückgenommen werden müssen.

Daran sollten wir weiter arbeiten. Um zu verdeutlichen, wie wichtig das ist, machen wir den betroffenen Beamtinnen und Beamten ein Angebot: Berechnen Sie Ihre bisherigen persönlichen Einbußen! Das ist ganz einfach mit unserem Berechnungsprogramm möglich, das zunächst bis Ende 2021 online bleibt. Wir wollen deutlich machen: Es dürfte keine gesellschaftliche Gruppe geben, die stärker zur Haushaltssanierung herangezogen wurde und wird.

Sie können sich eine als „Urkunde“ aufbereitete Bestätigung der Ihnen bislang zugemuteten Einbußen ausdrucken. Nur wenn Sie es möchten, können Sie zusätzlich die Option wählen, Ihre Einbußen gemeinsam mit den Angaben weiterer Betroffener in eine Liste einzutragen. Diese Liste möchten wir veröffentlichen bzw. der Politik zuleiten. So können Sie einen aktiven Beitrag leisten, um bei den Verantwortlichen das Bewusstsein zu fördern: hier sind Fairness und Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben, es besteht dringender Handlungsbedarf!

Dieser Handlungsbedarf wird auch durch die aktuelle Rechtsprechung untermauert. Vorliegende Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes lassen keinen Zweifel zu, dass die Besoldung auch in Schleswig-Holstein nicht den Anforderungen der Verfassung an eine amtsangemessene Alimentation entspricht. Das wird auch von der Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit so gesehen; einen entsprechenden Beschluss haben wir bereits im Jahr 2018 erreicht. Wir brauchen jetzt keine weiteren Urteile, sondern endlich einen handlungswilligen Gesetzgeber. Dieser darf nicht auf Zeit spielen, wenn es um die Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben geht. Wir erwarten nichts anderes, was – zu Recht – auch von den Beamtinnen und Beamten erwartet wird: eine in zeitlicher und sachlicher Hinsicht uneingeschränkte Verfassungstreue!

Wir hoffen, Sie machen mit und versichern Ihnen: Wir bleiben dran!

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