Debatte über Streikrecht für Beamte:
Klare Linie des dbb auch in Schleswig-Holstein
- Foto: fotolia - Gina Sanders Streikrecht für Beamte? Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden
"Wer ein Streikrecht für Beamte durchsetzen will, hat das Beamtenrecht nicht verstanden oder will es abschaffen", hat der Landesvorstand des dbb schleswig-holstein klargestellt. "Deshalb ist es unverständlich, wenn eine Gewerkschaft - auch wenn sie nicht zum dbb gehört - ihren verbeamteten Mitgliedern Rechtsschutz gewährt, um vor dem Bundesverfassungsgericht ihr Streikrecht durchzusetzen. Der dbb und seine Fachgewerkschaften würden ihren Mitgliedern keinen Rechtsschutz gewähren, um ihnen den Ast abzusägen, auf dem sie sitzen".
In dieser Frage besteht eine große Einigkeit innerhalb des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Der dbb sh unterstützt vollumfänglich die Linie der dbb Bundesleitung, die auch in der Anhörung des Bundesverfassungsgerichtes vertreten wurde.
Es wird nicht funktionieren, sich aus dem Statusrecht für Beamte und Arbeitnehmer jeweils die Rosinen herauszupicken. Das Streikverbot ist ein wesentliches Element des Beamtenverhältnisses. Wenn diese Pflicht entfällt, werden die auf der anderen Seite bestehenden besonderen Rechte wie Alimentation einschließlich Pension und Beihilfe sowie Lebenszeitprinzip keinen vollen Bestand mehr haben können.
Auch ohne Streikrecht sind die Beamtinnen und Beamten aber nicht der uneingeschränkten Willkür ihrer Dienstherren ausgesetzt. Ihre Interessenvertretungen nehmen die - übrigens auch auf der im Grundgesetz verankerten Koaltionsfreiheit basierenden - Beteiligungsrechte wahr, um bei der Ausgestaltung des Beamtenrechts Argumente zu platzieren und Positionen durchzusetzen. Das machen der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften sehr engagiert, aber eben unter Beachtung des Streikverbotes - im Sinne ihrer Mitglieder und der etablierten Funktionsfähigkeit des Staates. Das funktioniert auch, wenngleich nicht alles wünschenswerte sofort und komplett durchgesetzt werden kann; aber das gilt selbst für Tarifverhandlungen.
Im Bereich der Tarifverhandlungen steht der dbb übrigens mit voller Überzeugung hinter dem Streikrecht und macht für seine Mitglieder in diesem Bereich gegebenenfalls davon Gebrauch, einschließlich Streikgeldunterstützung. Das wird möglicherweise im Zuge der Einkommensrunde 2018 - auch in Schleswig-Holstein - wieder der Fall sein, wenn die Arbeitgeber auf der Bremse stehen.