15. März 2022

Wegstreckenentschädigung bei Dienstreisen:

Kosten dürfen nicht auf Beschäftigte abgewälzt werden

Viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes setzen für dienstliche Fahrten ihren privaten Pkw ein. Dies ist aufgrund der Kostenexplosion der Treibstoffpreise bei einer unveränderten Wegstrecken-entschädigung nach unserer Überzeugung nicht mehr zumutbar. Deshalb fordert der dbb schleswig-holstein eine kurzfristige und spürbare Anhebung der Entschädigung. Aber auch rund um das Jobrad besteht Handlungsbedarf.

Wenn der private Pkw dienstlich genutzt wird, beträgt die Wegstreckenentschädigung aktuell lediglich 20 Cent je Kilometer beziehungsweise bei einem erheblichen dienstlichen Interesse 30 Cent je Kilometer. Diese Werte verharren bereits seit Jahren – auch im Ländervergleich - auf einem ohnehin niedrigem Niveau. Inzwischen dürfte kein Zweifel mehr bestehen, dass diese Werte zu gering sind. „Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kosten zur Erledigung von Dienstgeschäften, die dem Gemeinwohl dienen, auf die Beschäftigten abgewälzt werden“, fordert dbb Landes-bundvorsitzender Kai Tellkamp die Landesregierung zum Handeln auf.

Dabei geht es um wichtige öffentliche Aufgaben wie Genehmigungsverfahren, Gesundheitsschutz, Lebensmittelüberwachung, Betriebsprüfungen, Gerichtsverfahren, Veterinärwesen, Familienhilfen oder soziale Betreuungen. Auch Qualifikationsmaßnahmen (z.B. die Wahrnehmung von Fortbildung) ist betroffen. Häufig kann in der Praxis weder auf Dienst-Kfz noch öffentliche Verkehrsmittel zurückgegriffen werden.

Weitere Baustelle „Jobrad“

In Sachen Mobilität gibt es aber eine weitere Baustelle, die aus Sicht des dbb sh ebenfalls geschlossen werden muss. Sie betrifft die Förderung von E-Bikes. Dafür bestehen zwar Rechtsgrundlagen für Beamtinnen und Beamte im Landes- und Kommunaldienst sowie für Tarifbeschäftigte im Kommunaldienst. Dringender Nachholbedarf besteht für die Tarifbeschäftigten des Landes. Diese Gruppe darf nicht benachteiligt bleiben.

Für die Förderung von E-Bikes gibt es mehrere Möglichkeiten. Der dbb sh empfiehlt, nicht nur das Fahrrad-Leasing im Wege der Entgeltumwandlung in Betracht zu ziehen. Damit sind nämlich ein Entgeltverzicht, die Versteuerung des geldwerten Vorteils sowie – bei Tarifbeschäftigten – Nachteile bei der Altersversorgung verbunden. Interessanter ist, wenn die Beschäftigten direkt von günstigen Beschaffungen der Arbeitgeber profitieren können, was mit einer Steuerbefreiung verbunden werden kann.

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