Testungen und Impfungen im öffentlichen Dienst:
Kritik und Anerkennung sind gleichermaßen berechtigt - ACHTUNG: Update vom 3. Mai
DIESER NACHRICHT WURDE AM 3. MAI EIN UPDATE ANGEFÜGT. Dem öffentlichen Dienst fällt auch in seiner Rolle als Arbeitgeber eine wichtige Funktion bei der Bekämpfung der Pandemie zu. Dazu zählt insbesondere die Testorganisation für in Präsenz Beschäftigte und die Förderung von Impfungen. Auch wenn der damit verbundene logistische Kraftakt nach den Rückmeldungen der dbb Mitgliedsorganisationen inzwischen weitgehend gelingt, gibt es auch berechtigte Kritik: eine schlüssige Gesamtstrategie ist nicht in jeder Hinsicht erkennbar und insbesondere die Lehrkräfte sind hohem Druck und sogar der Androhung von Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt.
Allein das Land Schleswig-Holstein benötigt wöchentlich über 1,3 Millionen Tests – inklusive dem Bedarf für Kinder in Schulen und Kitas. Die Beschaffung und Verteilung bedeuten Kosten in Höhe von wöchentlich über 8 Millionen Euro. Dabei haben sich die Testungen der Beschäftigten ganz überwiegend gut eingespielt.
Allerdings stößt die Situation an den Schulen auf deutliche Kritik: Die Lehrkräfte verantworten nicht nur ihre eigenen Testungen sondern häufig auch jene der Schülerinnen und Schüler – ein weiteres Beispiel für sachfremde Aufgaben, die zulasten der Zeit für pädagogische Aufgaben gehen. „Wenn dann zu allem Überfluss vorsorglich und pauschal Disziplinarmaßnahmen für den Fall der Nichtbefolgung angedroht werden, wird komplett über das Ziel hinausgeschossen und das Wohlwollen der Kolleginnen und Kollegen nicht gerade gefördert“, moniert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Was die Impfungen anbetrifft, konnte bei den von den Priorisierungen betroffenen Berufsgruppen häufig bereits eine hohe Quote erreicht werden. Doch auch diesbezüglich gibt es Unmut bei den Lehrkräften: An weiterführenden Schulen muss deutlich länger auf Impfungen gewartet werden - immerhin soll es nun ab dem 10. Mai auch dort losgehen. Hinzu kommt, dass im öffentlichen Dienst eine dienststellenübergreifende Gesamtstrategie hinsichtlich der Einbindung von Betriebsärzten nicht erkennbar ist. Betriebliche Impfungen werden bislang nur teilweise und unabhängig von begründeten Erfordernissen forciert.
Auch auf kommunaler Ebene ergibt sich ein buntes Bild. Testungen werden in einigen Dienststellen sehr professionell angeboten und durchgeführt, in anderen ist noch sehr viel Luft nach oben. Eine große Herausforderung für die Beschäftigten stellt auch die Zusammentragung und Umsetzung aktueller Vorgaben für die verschiedenen Einrichtungen dar.
Mitglieder-Info auf der Grundlage dieser Meldung
Update vom 3. Mai:
Heute hat die Staatskanzlei Hinweise zur Berücksichtigung des Öffentlichen Dienstes in der Prioritätengruppe 3 gegeben, für die ab dem 6 Mai Termine gebucht werden können. Denn die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes sieht vor, dass dieser Gruppe auch Verwaltungspersonal in besonders relevanten Positionen angehören. Die wesentlichen Eckpunkte des Erlasses und der damit einhergehenden Situation:
- Angehörige der Prioritätengruppe 3 können in Impfzentren oder Arztpraxen geimpft werden. Die Betroffenen weisen ihre Impfberechtigung durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nach.
- Die ergänzende Einbindung der Betriebsärze ist ab Juni vorgesehen. Dies geht mit dem Auslaufen der Priorisierungsregelungen einher. Eine vorgeschaltete "Durchimpfung" des öffentlichen Dienstes duch Betriebsärzte kommt demnach nicht in Frage.
- Auch eine inflationäre Ausstellung entsprechender Arbeitgeber-Bescheinigungen kommt nicht in Frage, insbesobndere um sich keinen Privilegien-Vorwürfen auszusetzen. Wenn sich eine Dienststelle entscheidet, die Priorisierungsoption zu nutzen, soll eine personenscharfe Eingrenzung des berechtigten Personenkreises vorgenommen werden. Die Entscheidungen werden vor Ort getroffen, eine transparente und sachdienliche Information der Personalräte bereits im Vorfeld ist anzustreben.
- Für die Prioritätengruppe 3 kommen Personen in Frage, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Staat und Verwaltung von systemischer Bedeutung ist. Als möglicher Rahmenrichtwert wird 10 bis 15 Prozent der Verwaltungsangehörigen innerhalb der zu betrachtenden Gruppe genannt.
- Lehrkräfte und an den Schulen tätige Personen zählen jedoch geschlossen zur Prioritätengruppe 3, soweit sie nicht bereits der Prioritätengruppe 2 angehören. Klargestellt ist auch, dass Beschäftigte des Justizvollzugs sowie der Steuerfahndung den Einsatzkräften gleichgestellt sind und der Prioritätengruppe 2 angehören.