dbb sh zur letzten Plenartagung vor der Sommerpause:
Den öffentlichen Dienst betreffende Landtagsdebatten – Fortsetzung erforderlich
Foto: Schleswig-Holsteinischer Landtag Schleswig-Holsteinischer Landtag
In der letzten Tagung des Landtages vor der Sommerpause wurden nochmals mehrere Themen aufgerufen, die den öffentlichen Dienst betreffen. Doch weiterhin gilt: viele Probleme entstehen und bleiben bestehen, weil es an zeitgemäßen Strukturen und Kompetenzverteilungen oder aber an beherzten Entscheidungen mangelt. Wir stellen einige Schlaglichter vor.
Durch eine Änderung der Sonderurlaubsverordnung und des Weiterbildungsgesetzes sollen in Schleswig-Holstein die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an Reserveübungen verbessert werden. Ein vorliegender Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Landtag zunächst zur Ausschussberatung überwiesen. Aus Sicht des dbb sh ist das Anliegen zwar gerechtfertigt, es ist aber bemerkenswert und suboptimal, dass landesrechtliche Regelungen erforderlich sind, um die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu optimieren. Mal wieder wird innerhalb nicht mehr zeitgemäßer Strukturen agiert, anstatt diese anzupassen.
Ein Bericht des Justizministeriums bestätigt die schwierige Lage der Schleswig-Holsteinischen Justiz: die Personalsituation ist angespannt, die Verfahren nehmen zu und dauern lange, weiterhin ist die Digitalisierung ist mit Herausforderungen verbunden. Die Perspektiven und eingeleiteten Maßnahmen werden von den Fraktionen naturgemäß unterschiedlich beurteilt – je nach dem, ob sie der Regierung oder der Opposition zuzurechnen sind. Fakt ist: bereits die Justizgewerkschaften des dbb sh benennen fortlaufend bestehende Probleme und setzen sich für Problemlösungen ein. Sei es der BDR und die DJG bei den Gerichtsreformen sowie den Büro- und Flächenkonzepten oder der BSBD bei der Situation in den Justizvollzugsanstalten. Hierzu findet übrigens am 10. September ein Fachgespräch im Innen- und Rechtsausschuss statt.
Die Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gehört zu den Themen, die (wie leider nahezu der gesamte Bildungsbereich) ineffektive Strukturen erkennen lassen: Der Bund schafft den gesetzlichen Anspruch, die Kommunen müssen ihn umsetzen, sind hinsichtlich der Finanzierung aber auf die Unterstützung des Landes angewiesen, was bereits zu Streit geführt hat und nunmehr in vielschichtigen (finanz)politischen Maßnahmen und Rahmenbedingungen mündet – es geht um Betriebskosten, Investitionskosten, Personalschlüssel, Elternbeiträge und Förderprogramme. Der dbb sh ist überzeugt, dass kann einfacher funktionieren: wer bestellt (in diesem Fall der Bund) muss zahlen, und zwar auf der Grundlage eines vereinfachten Kennzahlensystems.
In vielen Teilen des Landes stehen in Grund- und Gemeinschaftsschulen zu wenig Vertretungslehrkräfte zur Verfügung, weil das vom Land bereitgestellte Budget für dieses Jahr (insgesamt 8,4 Millionen Euro) bereits ausgeschöpft ist. Bei Krankheit, Dienstunfähigkeit und Schwangerschaft können die Schulen auf diese Gelder zugreifen, um Vertretungskräfte zu beschäftigen. Nun sollen 4 Millionen Euro nachgelegt werden. Aus Sicht des dbb sh ist es nur schwer verständlich, dass ein zuverlässig stattfindender Unterricht immer wieder ein Problem ist: Der eigentlich bekannte Bedarf an Lehrkräften muss gedeckt werden und die Arbeitsbedingungen dürfen weder zu hohe Ausfälle provozieren noch die Nachwuchsgewinnung ausbremsen. Die Lehrerverbände des dbb sh haben für die verschiedenen Schularten die passenden Ideen.
Eine wichtige Entscheidung, die dem auch aus Sicht des dbb sh bestehenden Nachbesserungsbedarf einer modernen und digitalen Verwaltung Rechnung trägt, ist die Zustimmung des Landtages zu einem „Staatsvertrag für die Errichtung, den Betrieb und die gemeinsame Nutzung des Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS)“. Dieser Staatsvertrag stellt die rechtliche Grundlage dar, um einen ebenen- und behördenübergreifenden Datenabruf und -austausch zu realisieren. Ziel ist, dass Bürger sowie Unternehmen Daten nicht immer wieder erneut bei der Beantragung staatlicher Leistungen angeben müssen. Ein derartiges Vorgehen erfordert komplett vernetzte digitalisierte Register und Fachverfahren. Der dbb sh erkennt an: der Wille ist da, allerdings wird die Umsetzung wohl mal wieder schwierig. Denn das System ist noch zu entwickeln und da reden viele Stellen mit – nicht nur inhaltlich, sondern auch was die Finanzierungsdetails betrifft. Es bleibt zu hoffen, dass wir in Deutschland und in Schleswig-Holstein im Ranking der Modernität der Verwaltungen nicht noch weiter zurückfallen.
Außerdem weisen wir an dieser Stelle auf zwei Debatteninhalte zur Beamtenpolitik hin. Erstens: Im Zusammenhang mit der Lage in der Justiz wurde von Bernd Buchholz (FDP) eine bundeseinheitliche Richterbesoldung angeregt. Das geht aus Sicht des dbb sh zwar in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Erforderlich ist eine insgesamt bundeseinheitliche Besoldung, damit Länder wie Schleswig-Holstein nicht in eine Besoldung nach Kassenlage flüchten können, was in Wahrheit eine Prioritätensetzung zum Nachteil der Beamten ist. Zweitens: der Landtag plädiert fraktionsübergreifend für die Einrichtung eines neuen Laufbahnzweiges „Justizkrankenpflegedienst“, um die Fachkräftegewinnung und -bindung zu fördern. Aus Sicht des dbb sh ist ein attraktiv ausgestaltetes Beamtenverhältnis ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit für die Fachkräftegewinnung und -bindung im öffentlichen Dienst. Übrigens: wir warten noch immer auf eine praxisgerechte Möglichkeit, Lebensmittelkontrolleuren den Weg in das Beamtenverhältnis zu ebnen.