Personalrätekonferenzen für den Landes- und Kommunalbereich:
Personalräte profitieren von Informationen und Hilfestellungen - von Rechtsänderungen bis zu Personalversammlungen
Welche Änderungen ergeben sich aus der Besoldungsstrukturreform? Was bedeuten die jüngsten Änderungen von TVöD und TV-L für Änderungen der Eingruppierung? Welche Änderungen stehen im Mitbestimmungsrecht an? Welche Erfahrungen wurden in der Pandemiephase gemacht? Wie kann ich auf Stress reagieren? Auf diese Fragen gab es bei der Personalrätekonferenz hilfreiche Antworten. Ergänzend weisen wir auf den Umgang mit Personalversammlungen hin.
Dabei wurde je eine Veranstaltung für Personalräte auf Landes- und auf kommunaler Ebene durchgeführt. Diese Aufteilung hat sich wieder bestens bewährt.
Die Informationen über Änderungen verschiedener Rechtsgrundlagen (und der Rechtsprechung) ermöglichen den Personalräten eine erste Einschätzung, welche Spielräume für Verbesserungen bestehen und gegebenenfalls angeschoben werden können. Zum Beispiel hinsichtlich besserer Beförderungsmöglichkeiten, der Anerkennung von Stufenlaufzeiten bei Höhergruppierungen oder der Zahlung von Urlaubsentgelt bei einer Änderung des Umfangs der Arbeitszeit. Während den "Rechtsteil" der dbb Landesbundvorsitzende Kai Tellkamp übernommen hat, sorgte Dozentin Christina Thiesen für ergänzende Themenvielfalt: Sie gab wertvolle Tipps zur Vermeidung von belastendem Stress und führte in das Thema "Resilienz" ein.
Ebenso interessant war ein Austausch zur Lage in Sachen "Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse" der von Carsen Groehne moderiert wurde (PRK Landesdienst). Dabei konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Einschätzungen und Anregungen über online-Tools eingeben. Die unmittelbar vorliegenden Auswertungen wurden diskutiert und mündeten in guten gewerkschaftspolitischen Anregungen.
Jens Paustian verantwortete ein weiteres wichtiges Thema - den Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Pandemie-Situation. Es wurde deutlich, dass der Umgang mit den Herausforderungen in den verschiedenen Dienststellen unterschiedlich ist, was Gerechtigkeitslücken und rechtliche Grauzonen offenbarte. Zum Beispiel geht es um Arbeitszeitfragen und dem Einsatz von Beschäftigten, die zu Risikogruppen zählen. Auch diesbezüglich wird sich der dbb für Klarstellungen einsetzen, um für Korrekturen bei der bestehenden und natürlich bei künftigen Lagen zu sorgen.
Betroffen ist natürlich auch die Arbeit der Personalräte selbst. Mit Spannung wird erwartet, inwieweit die bis Ende des Jahres befristete Änderung des Mitbestimmungsgesetzes, nach der Beschlüsse in Video- und Telefonkonferenzen möglich sind, eine Verlängerung erfährt. Ungeachtet dessen bestand Einigkeit, dass im Zweifelsfalle Präsenzsitzungen die bessere Form für die Herbeiführung ausgewogener Beschlüsse sind. Nach einer Information über anstehende beziehungsweise erforderliche weitere Änderungen des Mitbestimmungsgesetzes wurden weitere Praxisfragen erörtert. Dazu zählt die Durchführung von Personalversammlungen unter den gegenwärtigen pandemiebedingten Einschränkungen.
Hierzu hat das Land Schleswig-Holstein Hinweise vorgelegt. Danach kann in Fällen, in denen der Infektionsschutz die Durchführung einer Personalversammlung nicht zulässt, eine Aufteilung in Teilpersonalversammlungen erfolgen. Falls auch eine solche nicht umgesetzt werden kann, muss zumindest der Tätigkeitsbericht des Personalrates ggf. in digitaler Form erfolgen, um dem Informationsanspruch der Beschäftigten Rechnung zu tragen. Abschließend heißt es wörtlich: "Sind Personalversammlungen rechtlich oder tatsächlich nicht möglich, liegt kein Pflichtverstoß vor, solange der Personalrat die Beschäftigten auf anderem Weg über Aktuelles informiert und die Versammlung unverzüglich nachgeholt wird, sobald die Möglichkeit wieder besteht.