dbb sh greift Anliegen der Personalräte auf:
Personalratsarbeit soll auch digital möglich sein
Aufgrund der Erfahrungen mit der Personalratsarbeit in Pandemiezeiten sollen Sitzungen auch weiterhin als Videokonferenzen möglich sein. Dieses Anliegen wurde auch auf den Personalrätekonferenzen des dbb sh für den Landes- und den Kommunalbereich deutlich. Erste Schritte für die Umsetzung wurden bereits eingeleitet. Bereits in Kraft getreten sind dagegen Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, die auch für die Personalratsarbeit auf Landesebene zu beachten sind - zum Beispiel hinsichtlich des Übernahmeanspruchs von Mitgliedern der Jugend- und Ausbildungsvertretungen.
Nach den aktuellen Plänen der Landesregierung lässt eine in verschiedenen Punkten überfällige Reform des Mitbestimmungsgesetzes allerdings noch auf sich warten, das betrifft auch eine Digitalisierungsoffensive. Zunächst soll lediglich die zum Jahresende auslaufende gesetzliche Sonderregelung, nach der Beschlüsse auch in Video- und Telefonkonferenzen gefasst werden können, um zwei Jahre verlängert werden. "Diese Zeit muss aber nun endlich genutzt werden, den Optimierungsbedarf unseres Mitbestimmungsgesetzes konsequent vorzubereiten", so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Das für die Dienststellen des Bundes geltende Bundespersonalvertretungsgesetz wurde bereits überarbeitet, wobei unter anderem digitale Aspekte endgültig geregelt wurden. Diese sind aufgrund abweichender Rahmenbedingungen allerdings nicht ohne Weiteres auf das Mitbestimmungsgesetz übertragbar. So ist das "Vetorecht" gegen Videokonferenzen von mindestens einem Viertel der Personalrats- bzw. Gruppenmitglieder in kleineren Einheiten nicht praktikabel. Der dbb sh wird hier praxisgerechte Vorschläge entwickeln. Dabei sollen Präsenzsitzungen der Regelfall bleiben, weil dabei der so wichtige direkte Austausch am besten möglich ist. Aber es soll aus guten Gründen Ausweichmöglichkeiten geben.
Einige Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes haben jedoch bereits praktische Auswirkungen auch auf Landes- und Kommunalebene beziehungsweise lösen Handlungsbedarf aus. Zum einen beschränken sich die unmittelbar für die Länder geltenden Vorschriften auf arbeitsrechtliche Regelungen. Diese betreffen insbesondere den erweiterten Kündigungsschutz für Mitglieder der Personalvertretungen (neu in § 127 Abs. 1) und den Übernahmeschutz von Mitgliedern der Jugend- und Ausbildungsvertretungen (neu in § 127 Abs. 2). Dagenen müssen weitere wichtige Regelungen des BPersVG wie das allgemeine Benachteiligungsverbot und die Anwendung des Dienstunfallrechts künftig im Mitbestimmungsgesetz abgesichert werden, weil für die Anwendung des bisherigen Bundesrechts nur noch eine Übergangsfrist gilt.
Im Rahmen der Personalrätekonferenzen wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmner außerdem über aktuelle Entwicklungen im Tarif- und Beamtenbereich (ink. Auszüge aus der Rechtsprechung sowie Einkommensrunden) informiert. Außerdem wurden Praxisfragen zum Beispiel zu Gefährdungsbeurteilungen oder zu von den Personalräten eingebrachten Themen erörtert.
Für das Jahr 2022 sind selbstverständlich neben diversen Seminaren für Personalräte auch wieder kostenfreie Personalrätekonferenzen fest eingeplant im Veranstaltungsprogramm des dbb sh. Eine Veröffentlichung ist Ende November vorgesehen.
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