16. April 2018

Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften:

Presseberichte und neue Jubiläumsverordnung sorgen für Fragezeichen

Bei der Landesregierung scheint der Druck der Gewerkschaften zunehmend spürbar zu sein: Noch vor der Vorlage an den Landtag informierte sie öffentlich über ein geplantes Paket zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften. Der dbb, dem der Gesetzentwurf zur Stellungnahme vorliegt, sieht die Pläne im Wesentlichen positiv. Allerdings werden die grundsätzlichen "Attraktivitätsbremsen" für den öffentlichen Dienst damit noch nicht beseitigt, zudem sind bei vielen Beamtinnen und Beamten durch unglückliche vorzeitige Veröffentlichungen insbesondere hinsichtlich der Zuwendungen für Dienstjubiläen Irritationen entstanden. Deshalb nehmen wir eine Klarstellung vor.

Obwohl seitens der Landesregierung bereits bekannt gegeben wurde, dass - entsprechend unserer Forderungen - die Jubiläumszuwendung auch nach 25 Dienstjahren wieder eingeführt werden soll, wurde im Gesetz-und Verordnungsblatt eine neue Jubiläumsverordnung veröffentlicht, in der man diese Zuwendung vergeblich sucht. Viele Kolleginnen und Kollegen fühlten sich verschaukelt. Der Grund für die "Enttäuschung" ist eigentlich simpel: Die Verordnung war ausgelaufen und musste neu in Kraft gesetzt werden. Das Gesetzgebungsverfahren mit der Nachbesserung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Sobald dies geschehen ist, wird die Verordnung entsprechend geändert.

Außerdem ist die in den Medien erfolgte Darstellung, die Kommunen seien von der Verbesserung bei der Jubiläumszuwendung ausgenommen, unzutreffend. 

Zu den weiteren Punkten der vorgesehen Gesetzesänderung gehören insbesondere:

  • Anhebung von Anwärterbezügen
  • Anhebung von Einstiegsämtern u.a. in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt ("mittlerer Dienst") der allgemeinen Verwaltung
  • Zuschuss zur PKV während der Elternzeit

Über die Details werden wir nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens berichten, in dem wir im Interesse der Beamtinnen und Beamten unsere Beteiligungsrechte wahrnehmen.

Schon jetzt ist aber klar: Es müssen erheblich größere Schritte unternommen werden, um das Berufsbeamtentum in Schleswig-Holstein insgesamt wieder hinreichend attraktiv zu machen. Immerhin hat Finanzministerin Monika Heinold angekündigt, unter Einbeziehung der Gewerkschaften ein Konzept auszuarbeiten. Wir meinen: Die Zeit drängt.