Letzte Warnung vor der dritten Verhandlungsrunde:
Straßenmeistereien des Landes werden bestreikt
- Foto: dbb-Windmüller Die VDStra war bereits bei der zentralen Aktion am 24. November stark vertreten
Der Druck auf die Arbeitgeber, beim dritten Anlauf der Tarifverhandlungen mit den Ländern vom 7. bis zum 9. Dezember zu einem Arbeitgeberangebot und einem Abschluss zu kommen, ist groß: Nachdem die dbb-Gewerkschaften in Schleswig-Holstein durch diverse örtliche Veranstaltungen und einer zentralen Großkundgebung am 24. November ihre Erwartungen deutlich gemacht haben, geht am 6. Dezember die letzte Warnung von den Straßenmeistereien aus. Die Beschäftigten zeigen vor Ort ihre Streikfähigkeit und -bereitschaft.
Die dbb-Fachgewerkschaft VDStra bestreikt ganztägig alle Dienststellen des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr. Kundgebungen sind vor den Straßenmeistereien Heide und Lübeck sowie vor der Schleibrücke in Kappeln vorgesehen. Es muss mit Beeinträchtigungen beim Winterdienst und beim Betrieb der Schleibrücke gerechnet werden.
„Wir wollen deutlich machen, wie wichtig ein funktionsfähiger Straßenbetriebsdienst ist, der eben nur mit konkurrenzfähigen Einkommensbedingungen gewährleistet ist“, so VDStra Landesvorsitzender Marco Bibow. dbb Landesvorsitzender Kai Tellkamp ergänzt: „Die Arbeitgeber wären gut beraten, im Interesse der Bürger keinen Vollstreik zu provozieren.“ Dieser hätte bei Einbeziehung des Straßenbetriebsdienstes gerade im Winter erhebliche Folgen.
Deshalb wird zunächst darauf gesetzt, dass die Arbeitgeber einsichtig und zu einer Einkommensanpassung bereit sind, der die Arbeitgeber von Bund und Kommunen im Frühjahr bereits zugestimmt haben. „Mit der aktuell bestehenden Einkommenslücke von über 10 Prozent gewinnen die Arbeitgeber der Länder keinen Blumenpott und erst recht kein Personal“, warnt Tellkamp.
Der dbb erwartet nicht nur, dass mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ein faires Ergebnis erzielt wird. Danach steht die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten an, die derzeit ebenfalls einem erheblichen Reallohnverlust ausgesetzt sind. Deshalb dürfe es aus Sicht des dbb sh bei der Übertragung auch keine zeitlichen Verzögerungen geben.