Landtag beschließt Anpassung der Besoldungsbezüge:
Tarifergebnis wird früher statt später übertragen
Der Landtag hat die Besoldungsanpassung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen abschließend beschlossen. Nachdem der Ministerpräsident ursprünglich noch die zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses in Frage gestellt hatte, beinhaltet das heute verabschiedete Gesetz sogar eine vorgezogene prozentuale Anpassung. „Wir begrüßen diesen Kurswechsel, der die Besoldung zwar näher, aber noch nicht gesichert auf dem Boden der Verfassung stehen lässt“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Die Besoldung steigt ab November um einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie um weitere 5,5 Prozent. Der Anpassung liegt der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder zugrunde, der den zweiten Schritt, nämlich die prozentuale Steigerung, erst im Februar 2025 vorsieht. „Die vorgezogene Umsetzung bei den Beamtinnen und Beamten ist der Einsicht geschuldet, dass es andernfalls einen klaren Verfassungsverstoß gegeben hätte, vor dem wir immer wieder gewarnt hatten“, erläutert der dbb Landes-vorsitzende. Dabei geht es insbesondere um den Mindestabstand zur sozialen Grundsicherung, der unter anderem infolge der Erhöhungen des Bürgergeldes neu zu berechnen war.
Trotz der Besoldungsanpassung und der in diesem Zusammenhang rückwirkend ab Januar 2024 nachgeholten zusätzlichen Anhebung der ersten vier Erfahrungsstufen aller Besoldungsgruppen um einen weiteren Prozentpunkt hat der dbb sh weiterhin grundsätzliche Bedenken, was die Verfassungskonformität der Besoldung angeht. Das Problem sind die bereits im Jahr 2022 eingeführten Familienergänzungszuschläge, die zusätzlich gezahlt werden, wenn der Mindestabstand zur sozialen Grundsicherung nicht eingehalten wird. Diese Aufschläge sind auch nach der aktuellen Besoldungsanpassung erforderlich, bei einer vierköpfigen Familie bis zur Besoldungsgruppe A 10. „Es ist beschämend, dass sogar in einem Besoldungsbereich, der einen Bachelorabschluss erfordert, noch Zuschläge erforderlich sind, um im Vergleich zu den Leistungen des Sozialstaates einigermaßen attraktiv zu sein“, kritisiert Tellkamp. Diesbezüglich läuft bereits eine Verfassungsbeschwerde.
Der dbb sh fordert, in Abstimmung zumindest mit den Nord-Bundesländern, an einer Weiterentwicklung der Besoldung zu arbeiten, die der Verfassung und dem Leistungsprinzip Rechnung trägt.
Besoldungstabellen ab November 2024 (Hinweis: die zusätzliche einprozentige Anhebung der ersten vier Erfahrungsstufen aller Besoldungsgruppen erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2024; die Beträg werden entsprechend nachgezahlt)
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