Austausch mit der Finanzministerin:
Trifft offenes Gespräch auf geschlossene Kasse?
dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp hat sich mit der neuen Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Silke Schneider, über die aktuelle Lage des öffentlichen Dienstes ausgetauscht. Die Spitze des Finanzministeriums trägt mit ihren Zuständigkeiten für das finanzielle Dienstrecht und auch für das Tarifrecht eine hohe Verantwortung für einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst. Um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können, müssen Probleme und Herausforderungen auch aus Sicht der Beschäftigten bekannt sein.
Thema waren unter anderem die Konkurrenzsituation bei der Personalgewinnung und -bindung, die hohe Belastung der Beschäftigten, aber auch die aus Sicht des dbb sh bestehenden Zweifel an der Verfassungskonformität der Besoldung. Die neue Ressortchefin hat die Informationen und Hinweise mit Interesse entgegengenommen, die Juristin hat nach Einschätzung des dbb sh durchaus Verständnis für die Belange des öffentlichen Dienstes. Es besteht Einvernehmen, dass ein leistungsfähiger Staat dringend erforderlich ist.
Allerdings kann ebenso wenig ignoriert werden, dass die Haushaltslage des Landes ausgesprochen angespannt ist. So stellt sich die Frage, ob das offene Gespräch auf geschlossene Kassen trifft und damit notwendige politische Weichenstellungen ausbleiben. Genau das gilt es abzuwenden. Bei der Besoldungsanpassung und der vorausgegangenen Tarifrunde handelt es sich durchaus um Teilerfolge. Doch das gestrichene Weihnachtsgeld und die einseitige Nachjustierung bei familienbezogenen Besoldungsbestandteilen verhindern eine hinreichende Attraktivität und Gerechtigkeit. Deshalb hat der dbb sh veranlasst, dass das Bundesverfassungsgericht in laufenden Verfahren für Rechtklarheit sorgt.
Um nachhaltige Lösungen für personal- und finanzpolitische Herausforderungen herbeizuführen, ist nach Überzeugung des dbb sh eine Reduzierung des Aufgabenbestendes und die Weiterentwicklung von Verwaltungsstrukturen erforderlich. „Wir haben leider den Eindruck, dass sich niemand mit einem übergeordneten Blick um diese Dinge kümmert, und dass Ideen – wenn sie vorhanden sind – meistens versanden“, kritisiert Tellkamp.
Eines von unendlich vielen Beispielen für zweifelhafte Regelungen: Infolge der neuen Cannabisgesetzgebung sieht sich nicht nur die Polizei neuen Herausforderungen ausgesetzt. Allein in Schleswig-Holstein sind 19 (!) weitere Behörden mit Aufgaben und Zuständigkeiten betraut worden. Zudem gibt es einen landeseigenen (!) Bußgeldkatalog mit 42 (!) Tatbeständen.
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