20. Dezember 2023

Arbeitszeit bleibt wichtiges gewerkschaftspolitisches Thema:

Umgang mit Überstunden wird etwas gerechter

Für die Attraktivität der Arbeitsbedingungen haben Themen rund um die Arbeitszeit eine herausragende Bedeutung. Der dbb schleswig-holstein sieht hier einen der Schwerpunkte seiner gewerkschaftspolitischen Arbeit. Die ersten auf dem diesjährigen Gewerkschaftstag markierten Ziele konnten erreicht werden: die Abgeltungsmöglichkeiten für Überstunden werden vereinfacht und damit für mehrere Berufsgruppen ausgeweitet. Zudem wurde die Vereinbarung über variable Arbeitszeiten angepasst.

Im Tarifbereich ist die Abgeltung von Überstunden in den einschlägigen Tarifverträgen (TV-L, TVöD) klar geregelt: Überstunden, die nicht spätestens im darauffolgenden dritten Monat durch Freizeit ausgeglichen werden und die die Beschäftigten nicht auf ein bestehendes Arbeitszeit-konto buchen möchten, müssen grundsätzlich ausgezahlt werden.

Bei Beamtinnen und Beamten wird Mehrarbeit – so die dort maßgebende Bezeichnung für Überstunden – ebenfalls vorrangig durch Dienstbefreiung ausgeglichen. Wenn dies nicht möglich ist, gibt es zwar auch die Alternative der Mehrarbeitsvergütung. Diese war bislang jedoch mit zusätzlichen Hürden versehen (insbesondere erforderliche „Messbarkeit“ der Mehrarbeit). Diese Voraussetzung entfällt ab dem Jahr 2024, so dass Mehrarbeitsvergütung auch in davon bislang ausgeschlossenen Aufgabenbereichen möglich ist, wenn die Mehrarbeit angeordnet oder genehmigt wird. Dieser überfällige Fortschritt durch Änderungen des Schleswig-Holsteinischen Besoldungsgesetzes sowie der Mehrarbeits-vergütungsverordnung wird ausdrücklich begrüßt, allerdings sind hier noch nicht alle Mankos beseitigt.

Auch die für die Landesebene grundsätzlich maßgebende Vereinbarung über die Grundsätze der variablen Arbeitszeit wurde mit Wirkung ab dem Jahr 2024 angepasst. Dies betrifft insbesondere die Harmonisierung der Pausenregelungen mit dem Zeiterfassungssystem sowie den gesetzlichen Vorschriften. Die Neufassung der auf der Grundlage des Mitbestimmungsgesetzes getroffenen Vereinbarung ist bereits abrufbar.

Der dbb schleswig-holstein sieht zu Arbeitszeitfragen weiterhin dringenden Handlungsbedarf: die regelmäßige Arbeitszeit im öffentlichen Dienst ist zu hoch und damit häufig nicht mehr konkurrenzfähig. Auch die Flexibilität bezüglich Arbeitszeit und Arbeitsort ist stets weiterzuentwickeln und für die Beschäftigten transparent auszugestalten.

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung

Vereinbarung über Grundsätze der variablen Arbeitszeit