Zum Anschlag auf Demo in München:
Unsicheres Gefühl bei der Inanspruchnahme von Grundrechten darf nicht sein
- Auch die vor verschiedenen Dienststellen stattfindenden Mahnwachen - hier am 12. März vom BDZ vor dem Hauptzollamt Kiel - müssen angstfrei möglich sein
Wer sich an einem Streik oder an einer Demonstration beteiligt, nimmt im Grundgesetz verankerte Rechte wahr. "Das darf niemals mit Angst oder einem unsicheren Gefühl verbunden sein", so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. "Auch wir und unsere Mitgliedsgewerkschaften, die derzeit ebenfalls Aktionen durchführen oder vorbereiten, sind entsetzt über den Anschlag auf die Verdi-Demonstration in München, unser Mitgefühl gilt den Opfern."
Der dbb und Verdi kooperieren bei den Verhandlungen über einen Tarifabschluss für die Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen. Beide Organisationen führen Aktionen durch, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die dbb-Fachgewerkschaften führen in Schleswig-Holstein derzeit in ausgewählten Dienststellen Warnstreiks und Mahnwachen durch, der Aktionsschwerpunkt wird auf die voraussichtlich entscheidende Phase nach der zweiten Verhandlungsrunde gelegt.
Der Anschlag in München ist den heute am Warnstreik beteiligten Mitgliedern des Technischen Betriebszentrums in Flensburg (für Foto auf das obige Bild klicken) durch die Glieder gefahren. Es besteht aber große Einigkeit: Wir weden nicht zulassen, dass das Streikrecht durch diese sinnlose Tat einen faden Beigeschmack bekommt!