dbb Landesvorstand befasst sich mit Beihilfe
Unzumutbare Bedingungen bei Blutkrebs und Selbstbehalt
- Der dbb Landesvorstand: Tobias Schmiedeberg, Daniela Schönecker, Kai Tellkamp, Lutz Berke und Michael Jasper (v.l.n.r.)
Die Beihilfe ist als hochwertige Fürsorgeleitung zugunsten der Beamtinnen und Beamten konzipiert, die mit der ausgeprägten Treuepflicht dieser Statusgruppe korrespondiert. Doch es gibt Situationen und Entwicklungen, die ein ausgewogenes Verhältnis ins Wanken geraten lassen. Der dbb Landesvorstand führt zwei aktuelle Beispiele an.
Geradezu unfassbar sind in der Praxis auftretende Probleme, wenn Beihilfeberechtigte an Blutkrebs erkranken. Die dringend erforderliche Suche nach geeigneten Stammzellenspenden ist nämlich in Schleswig-Holstein nicht eindeutig beihilfefähig. Betroffene sind darauf angewiesen, dass von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wird. Aus unserer Sicht darf es keine Zweifel geben, dass in einer solchen belastenden und lebensbedrohlichen Situation die notwendigen Maßnahmen finanziell abgesichert sind. Deshalb ist eine Korrektur der Beihilferegelungen unerlässlich, zumal gesetzlich Krankenversicherte diesen Hürden grundsätzlich nicht ausgesetzt sind.
Der dbb Landesvorstand nimmt diese Thematik auch zum Anlass, auf die Bedeutung von Stammzellenspenden hinzuweisen, die für alle an Blutkrebs Erkrankten lebenswichtig sind. Unser Appell: Registrieren Sie sich bei der DKMS als Spenderin oder Spender! Damit erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass für Patientinnen und Patienten passende Stammzellen gefunden werden.
Sorgen bereitet dem dbb sh auch das Vorhaben der Landesregierung, zum Zweck von Haushaltseinsparungen 6,6 Millionen Euro bei der Beihilfe einzusparen, indem der Selbstbehalt erhöht wird. Das wäre nach unserer Überzeugung nicht nur ein falsches Signal, sondern eine erneut rechtlich bedenkliche Maßnahme zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten. Der dbb sh hat deshalb den Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen und fordert, im Zuge der Haushaltsberatungen davon abzusehen.
In der Stellungnahme zum Haushaltsbegleitgesetz wird darüber hinaus unter anderem auf die ebenfalls kritikwürdige Aussetzung der Zuführungen zum Versorgungsfonds eingagangen.