24. Oktober 2023

Änderung des Landesdisziplinargesetzes

Voreilige „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“ abgewendet

In Schleswig-Holstein wird es zunächst keine Möglichkeit geben, Beamtinnen und Beamte durch einfachen Verwaltungsakt aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Das stellt eine vom Landtag beschlossene Änderung des Landesdisziplinargesetzes sicher, mit der die Position des dbb schleswig-holstein berücksichtigt wird.

Das Problem: Auf Bundesebene wird erwogen, das Erfordernis einer gerichtlichen Entscheidung zur „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“ im Rahmen von Disziplinarverfahren abzuschaffen. Damit würde nicht ein Disziplinargericht, sondern direkt der Dienstherr Beamtinnen und Beamte aus dem öffentlichen Dienst entfernen können – durch Verwaltungsakt. Diese Änderung würde in Schleswig-Holstein eine direkte Wirkung entfalten, denn das Landesdisziplinargesetz verweist diesbezüglich bislang auf das Bundesrecht. Mit dem Beschluss des Landtages wurde dieser dynamische Verweis gestoppt.

Diese Schleswig-Holsteinische „Notbremse“ wird vom dbb schleswig-holstein ausdrücklich begrüßt. Die Niedrigschwelligkeit für derart drastische Maßnahmen passt nicht zum Berufsbeamtentum.

Doch die Gefahr ist nicht gebannt: Auch in Schleswig-Holstein gibt es ungeachtet des einstimmigen Landtagsbeschlusses Befürworter der Kompetenzausweitung auf Dienstherrenebene. Der Hintergrund: Verfassungsfeinde sollen schneller aus dem Dienst entfernt werden.

Dieses Ziel wird natürlich vom dbb nicht infrage gestellt. Aber der vom Bund erwogene Weg ist ungeeignet, weil Verfahren durch Rechtsmittel sogar in die Länge gezogen werden können. Hinzu kommt, dass fehlerhafte oder sogar missbräuchliche Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden können.

Nicht zuletzt aber würde die Integrität der Beamtinnen und Beamten in Frage gestellt und eine Botschaft des Misstrauens sowohl an die Beschäftigten als auch an die Bürgerinnen und Bürger gesendet werden.

Derartige Entwicklungen sollten in Schleswig-Holstein nicht provoziert werden. Für die Beamtinnen und Beamten ist Verfassungstreue eine Selbstverständlichkeit. Für verschwindend geringe Ausnahmen bestehen bereits wirksame Möglichkeiten.

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung

Stellungnahme des dbb sh zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes