05. Februar 2025

Bundesverfassungsgericht mit Verzögerungsrüge konfrontiert:

„Wir brauchen jetzt die Alimentations-Entscheidung“

  • Bei der Vorstandsklausur des dbb sh ging es um Beamten- und Tarifpolitik

Da weiterhin keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den vor 18 (!) Jahren erfolgten Einschnitten beim Weihnachtsgeld der Beamten vorliegen, hat der dbb schleswig-holstein nachgelegt. Mit einer Verzögerungsrüge wird der Druck erhöht und die Voraussetzung für weitere Schritte geschaffen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Eine Verzögerungsrüge ist ein Instrument, mit dem sich Kläger gegen eine überlange Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht wehren können. Die ausbleibende Entscheidung in dem vorliegenden Fall sei "allein unter dem Gesichtspunkt des Gebotes effektiven Rechtsschutzes mehr als fragwürdig und als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen", heißt es in der Verzögerungsrüge, zu der sich das Bundesverfassungsgericht nunmehr erklären muss. Wenn solche Entscheidungen immer wieder hinausgezögert werden, sind die Beamtinnen und Beamten einer grenzwertigen Politik der Besoldungsgesetzgeber ausgeliefert.

Mit dieser Situation hat sich der dbb sh auch in seiner diesjährigen Vorstandsklausur intensiv befasst. „Wir brauchen jetzt die Alimentations-Entscheidung, denn ohne entsprechenden Druck bewegt sich die Politik nicht – höchstens in die falsche Richtung“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Das zeigt sich auch in dem vom Landtag jetzt beschlossenen Haushalt für das Jahr 2025. Vorsorge für eventuelle Nachzahlungen wurde erneut nicht getroffen, stattdessen wurden weitere Sparmaßnahmen eingeleitet – nämlich durch Einschnitte bei der Beihilfe sowie bei den Zuführungen beim Versorgungsfonds.

Die Frage, wie die notwendige Attraktivität der Einkommens- und Arbeitsbedingungen geschaffen werden soll, um den Personalbedarf zu decken, bleibt damit weiterhin unbeantwortet.

Das gilt nicht nur für das Land, sondern auch für die Arbeitgeber von Bund und Kommunen. Das wird aktuell bei den laufenden Tarifverhandlungen deutlich, bei denen auch der dbb Tarifvertragspartei ist. Nachdem die berechtigten Forderungen in der ersten Verhandlungsrunde abgewiesen wurden, kommt es bereits zu Warnstreiks, zu denen dbb-Mitgliedsgewerkschaften zunächst in ausgewählten Dienststellen aufrufen. Zum Beispiel bestreikt die komba gewerkschaft am 5. Februar den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel, die Flensburger Stadtwerke und mehrere Kitas. Der dbb plant mit allen von der Einkommensrunde betroffenen Mitgliedsgewerkschaften eine deutliche Ausweitung der Aktionen, wenn die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde am 17. und 18. Februar weiterhin Ergebnisse blockieren.

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