Fragwürdiger Umgang mit Ansprüchen der Beschäftigten:
Zahlung nur nach verfassungsgerichtlicher Bestätigung?
Es besteht der Eindruck als täten sich öffentliche Arbeitgeber zunehmend schwer, finanzielle Ansprüche ihrer Beschäftigten zu erfüllen. Nachdem bereits Besoldungsansprüche hinausgezögert werden, bis entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vorliegen, „erwischt“ es jetzt auch den Tarifsektor: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat aufgrund einer arbeitsgerichtlich bestätigten Anwendung des Eingruppierungsrechts Verfassungsbeschwerde eingelegt. Den Arbeitgebern scheint jedes Mittel recht zu sein, um eine sachgerechte Bezahlung abzuwehren oder hinauszuzögern.
Die Verfassungsbeschwerde der TdL hat den Hintergrund, dass die Arbeitgeber nicht bereit sind, für die Beschäftigten positive Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zu akzeptieren. Dabei geht es um einen etablierten Mechanismus des Eingruppierungsrechts: Wenn ein Arbeitsvorgang die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe erfüllt, ist dieser für die entsprechende Eingruppierung relevant. Dabei zählt der Arbeitsvorgang selbst dann mit seinem gesamten Zeitumfang zur höherwertigen Tätigkeit, wenn deren isolierter Anteil relativ gering ist. Genau daran stören sich die Arbeitgeber.
Auch in Schleswig-Holstein werden Fälle bekannt, in denen die Arbeitgeberseite höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert und sich offenbar mit der Verfassungsbeschwerde identifiziert. Das Land ist Mitglied der TdL. Die Konfliktsituation droht auch zu einer erheblichen Belastung der diesjährigen Tarifrunde zu werden. „Verschlechterungen der Eingruppierungsansprüche der Beschäftigten kommen für uns jedoch nicht in Frage", so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. "Die Arbeitgeber sind gut beraten, die Rechtslage sowie Entgeltansprüche zu akzeptieren. Andernfalls provozieren sie Frust bei den Beschäftigten sowie eine Vielzahl weiterer Klageverfahren zu eigentlich ausgeurteilten Sachverhalten.“
Der dbb hat als gewerkschaftliche Spitzenorganisation des öffentlichen Dienstes einen klaren Auftrag seiner Fachgewerkschaften: Gewerkschaftliche Errungenschaften werden verteidigt und die daraus resultierenden Rechte werden durchgesetzt. Das betrifft auch die Tarifautomatik für Tarifbeschäftigte und die amtsangemessene Alimentation für Beamtinnen und Beamte.