Grundsatzpositionen - was wir machen und was wir wollen

Die Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes brauchen eine starke Stimme. Deshalb bündeln wir gemeinsame Belange der Mitglieder unserer Fachgewerkschaften und orientieren uns bei unserer gemeinsamen Interessenvertretung an Grundsatzpositionen. Sie werden auf der Grundlage demokratischer Beschlüsse stets weiterentwickelt und angepasst. Einige aus unserer Sicht besonders wichtige Grundsatzpositionen stellen wir hier vor. Ergänzend werden berufsgruppenspezifische Positionen von unseren Fachgewerkschaften entwickelt und vertreten.

Aktuell findet eine Überarbeitung unserer Grundsatzpositionen statt, die zum Ende der Sommerferien 2022 abgeschlossen sein wird. Wir bitten um Nachsicht, dass einige Stichworte noch nicht (komplett) hinterlegt sind.

 

Interessen der Beschäftigten durchsetzen – konsequent und kompetent

Zu Recht haben Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ganz bestimmte Vorstellungen über ihre Arbeits- und Einkommensbedingungen. Wer Interesse daran hat, seine Vorstellungen so weit wie möglich umzusetzen, sollte auf gewerkschaftliche Unterstützung setzen.

Denn wir haben eine Reihe von Möglichkeiten, die einzelne Beschäftigte nicht haben:

  • Wir nehmen Einfluss auf beamtenrechtliche Regelungen, indem wir unsere Ansprüche und Möglichkeiten auf Beteiligungsverfahren nutzen.
  • Wir führen Tarifverhandlungen - der dbb ist u.a. Tarifvertragspartei des TV-L und des TVöD.
  • Wir organisieren von Protestaktionen und Streiks.
  • Wir leisten Überzeugungsarbeit gegenüber der Politik zugunsten des öffentlichen Dienstes.
  • Wir setzen individuelle Ansprüche durch, indem wir Rechtsschutz durch eigene spezialisierte Anwälte gewährleisten.
  •  Wir schließen verbindliche Vereinbarungen mit Dienststellen ab, aus denen sich ergänzende Ansprüche für die Beschäftigten ergeben.
  • Wir unterstützen die Personalvertretungen, damit bei Entscheidungen auf Dienststellenebene die Belange der Beschäftigten beachtet werden.

Wir wollen uns nicht auf dem Erreichten ausruhen! Denn die Arbeitswelt ist in einem ständigen Wandel. Außerdem haben die Beschäftigten noch viele weitere gute Ideen und berechtigte Interessen. Diese wollen wir konsequent aufgreifen. Dabei sind wir der richtige Partner der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Denn wir sind die einzige auf den öffentlichen Dienst spezialisierte Spitzenorganisation der Fachgewerkschaften und -verbände des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein. Wer einer Fachgewerkschaft unter unserem Dach angehört, ermöglicht die dargestellten Aktivitäten und stärkt seine Interessen bestmöglich.

Dabei wollen wir die Möglichkeiten zum Mitmachen nicht nur beibehalten, sondern auch ausbauen: Jedes Mitglied kann seine Vorstellungen in der jeweiligen Fachgewerkschaft einbringen, gemeinsame Positionen stärken oder sich in Projektgruppen oder Gremien aktiv einbringen.

Unverzichtbar: Wertschätzung und Ressourcen

Ein moderner, verlässlicher und leistungsfähiger Öffentlicher Dienst gehört zu den elementaren Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechts- und Sozialstaat sowie für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort.

Deshalb müssen in Debatten und Entscheidungen bei Politik und Arbeitgebern die besondere Funktion des Öffentlichen Dienstes zum Ausdruck kommen:

Aus guten Gründen wird zwischen öffentlichem und privatem Recht unterschieden. Das öffentliche Recht setzt den Rahmen für gemeinwohlorientiertes Handeln zum Nutzen der gesamten Gesellschaft und ohne Gewinnerzielungsabsichten. Das private Recht setzt den Rahmen für privates und unternehmerisches Handeln einschließlich legitimer Gewinnerzielungsabsichten.

Wenn es um öffentliche Aufgaben geht, dürfen die damit verbundenen Leistungen der Daseinsvorsorge weder einem unternehmerischen Risiko noch einer Qualitätsgefährdung durch Marktmechanismen noch einem Wettbewerb um die niedrigsten Löhne ausgesetzt werden. Deshalb müssen öffentliche Aufgaben definiert und grundsätzlich in öffentlich-rechtlichen Strukturen erbracht werden.

Dabei ist es eine maßgebende Aufgabe der Politik, die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes uneingeschränkt zu gewährleisten. Hierfür sind zwei Aspekte besonders bedeutsam:

Erstens müssen die notwendigen personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Zweitens darf der Öffentliche Dienst von der Politik nicht vorrangig als Kostenfaktor betrachtet werden - sondern als Leistungsträger, der die von der Politik beschlossenen öffentliche Dienstleistungen zuverlässig umsetzt. Denn dies geschieht im Interesse der Bürger und der Wirtschaft.

Eine vorausschauende und ehrliche Politik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass jede Aufgabe, die dem Öffentlichen Dienst – letztendlich aufgrund politischer Entscheidungen – übertragen wurde und wird, professionell erfüllt werden kann.

ERGÄNZUNG FOLGT IN KÜRZE

Arbeitszeit und Arbeitsort - Flexibilität statt Überlastung

Bei der Frage, wann und von wo gearbeitet wird, konnten für die Beschäftigten in den letzten Jahren deutlich größere Gestaltungsspielräume erreicht werden. Diese kommen in einschlägigen Gesetzen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen zum Ausdruck. Nicht nur die Teilzeitmöglichkeiten und die Arbeitszeitflexibilität wurden ausgeweitet. Auch Sabbat-Modelle sowie die Ermöglichung von Homeoffice, mobiler Arbeit oder Co-working sind wichtige Fortschritte für eine Work-Life-Balance nach den individuellen Vorstellungen der Beschäftigten.

Dennoch besteht noch erheblicher Handlungsbedarf:

Viele Arbeitgeber bei der angebotenen Flexibilität hinter den bestehenden Möglichkeiten zurück. Deshalb muss weiter Überzeugungsarbeit gleistet werden, alternativ müssen die Rechtsansprüche der Beschäftigten ausgeweitet werden.

Ungeachtet dessen müssen die (rechtlichen) Rahmenbedingungen flexibler Arbeitsmodelle kontinuierlich weiterentwickelt werden. Außerdem gibt es überfälligen Korrekturbedarf.

ERGÄNZUNG FOLGT IN KÜRZE

Faire Einkommensentwicklung

Das Einkommen der Beschäftigten muss der Leistung der Beschäftigten und der wichtigen Funktion des öffentlichen Dienstes gerecht werden.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Arbeitgeber und Politik erst bei erheblichem gewerkshaftlichen Druck Zugeständnisse machen. Zu den Erfolgen zählen regelmäßige Einkommenanpassungen (meistens oberhalb der Inflationsrate), Verbesserungen im Eingruppierungsrecht, der Wegfall von Stellenobergrenzen sowie die Ausweitung und Dynamisierung von Zulagen.

Dennoch sinD längst nicht alle Forderungen erfüllt und in der schnellebigen Arbeitswelt kommen stets neue Anpassungserfordernisse hinzu.

ERGÄNZUNG FOLGT IN KÜRZE

Sonderfall Weihnachtsgeld

Ausgangslage

Beginnend mit dem Jahr 2007 wurden die Beamtinnen und Beamten erheblichen Einschnitten in das Weihnachtsgeld ausgesetzt, was einer flächendeckenden Besoldungskürzung gleichkommt. Die Maßnahme wurde seinerzeit mit der Abwendung einer Haushaltsnotlage begründet.

Obwohl sich die Haushaltslage längst deutlich verbessert hatte und außerdem inzwischen große Probleme bei der adäquaten Besetzung freier Stellen zu verzeichnen sind, wurde an den Kürzungen festgehalten.

Beide Entwicklungen hätten eigentlich längst eine Rücknahme der Kürzungen und eine marktgerechte Ausgestaltung der Besoldung erfordert. Hinzu kommt, dass im Zuge der Kürzungen deren Rücknahme für den Fall einer besseren Haushaltslage in Aussicht gestellt wurde.

Doch eine derartige - eigentlich geradezu selbstverständliche - Maßnahme blieb aus, die Politik hat entsprechenden Handlungsbedarf weitgehend ignoriert. Nachteile im Vergleich zur Privatwirtschaft wurden immer deutlicher sichtbar. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes erhielten im Jahr 2019 86,9 Prozent der tarifgebundenen Beschäftigten ein Weihnachtsgeld von durchschnittlich 2.632 Euro. Die Beamtinnen und Beamten bekommen in Schleswig-Holstein lediglich einen Allgemeinen Betrag in Höhe von 600 Euro, oberhalb von der Besoldungsgruppe A 10 gehen sie sogar ganz leer aus.

Die Folgen der skizzierten Entwicklungen sind eine schleichende Gefährdung der zuverlässigen Erfüllung öffentlicher Aufgaben und eine Beschädigung von Werten wie „Fairness“ und „Vertrauen“.

Der dbb sh hat einen dringenden Handlungsbedarf mit drei wichtigen Zielen geltend gemacht:

  • Ein spürbares Signal der Wertschätzung gegenüber den vorhandenen Beamtinnen und Beamten, mit dem die Motivation gefördert und sichergestellt wird.
  • Eine Steigerung der Attraktivität der Besoldung und eine daraus resultierende bessere Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Privatwirtschaft sowie anderen Bundesländern, um die Ausgangslage zu verbessern, Personal zu finden und zu binden.
  • Eine vorläufige Befriedung des Konfliktes um die jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“)

Besoldungsstrukturreform

Diesem Handlungsbedarf sollte ein spezielles Gesetz - die Besoldungsstrukturreform - Rechnung tragen, welches im Jahr 2020 bzw. 2021 in Kraft getreten ist.

Auch wenn der Gesetzentwurf einige Schritte in die richtige Richtung erkennen lässt, bleibt er mit Blick auf die unzureichenden Mittel nicht nur hinter dem Wünschenswerten zurück, sondern auch hinter dem Erforderlichen und Möglichen. Konkrete Vorschläge des dbb sh zum Weihnachtsgeld wurden nicht aufgegriffen.

Insbesondere ist die zentrale und alle Beamtinnen und Beamte betreffende Maßnahme der linearen Besoldungssteigerung um einen (aufgeteilten) Prozent nicht geeignet, die Einschnitte bei der Sonderzahlung angemessen zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass auch von anderen Maßnahmen, die eine große Strahlkraft hätten, abgesehen wurde. Sinnvoll wäre z.B. eine Reduzierung der wöchentlichen Regelarbeitszeit, die mit 41 Stunden alles andere als ein Signal für Familienfreundlichkeit und Attraktivität ist, zumal die Arbeitszeit in benachbarten Bundesländern durchgängig geringer ist.

Hinzu kommt, dass die Reform von weiten Teilen der Basis nicht als solche wahrgenommen wird sondern als sehr überschaubare Maßnahme, die anstatt durch Mut und Innovation vor allem durch das Ziel geprägt ist, ohnehin bestehende Vorgaben der Rechtsprechung zu erfüllen.

Politischer und juristischer Einsatz des dbb sh

Wir – der dbb sh und die unter unserem Dach organisierten Gewerkschaften und Verbände mit ihren Mitgliedern - werden den politischen Druck aufrechterhalten und erforderlichenfalls auch weiter ausbauen, solange die Einbußen nicht sachgerecht ausgeglichen wurden.

Ergänzend haben wir den juristischen Weg beschritten- mit dem Erfolg, dass das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in unserem Musterfall die Verfassungswidrigkeit der Besoldung vermutet, so dass ein Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erfolgt ist, der zu einer dortigen Überprüfung der Besoldungsordnung führt. Darüber hinaus konnte eine Zusage des Landes erreicht werden, dass unabhängig von Anträgen der Betroffenen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes rückwirkend umgesetzt werden und gegebenenfalls Nachzahlungen erfolgen. Zwar steht die konkrete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu unserem Schleswig-Holsteinischen Fall noch aus, aber Entscheidungen zu anderen Besoldungsordnungen lassen bereits erkennen, dass auch die Schleswig-Holsteinische Besoldung nicht die aus der Verfassung resultierenden Anforderungen erfüllt.

Der Gesetzgeber wird also handeln müssen. Im Zuge der dabei durchzuführenden Beteiligungsverfahren wird der dbb sh sich ebenfalls dafür einsetzen, dass die Einbußen sachgerecht ausgeglichen werden.

Attraktivität, Karriere und Qualifizierung

INHALTE FOLGEN

Ausbildung

INHALTE FOLGEN

Soziale Absicherung

INHATE FOLGEN

Moderner und digitaler öffentlicher Dienst

Die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland setzt eine moderne Infrastruktur voraus. Dazu gehört auch ein öffentlicher Dienst, der mit der digitalen Entwicklung Schritt hält und die diesbezüglichen Erwartungen der Bürger und der Wirtschaft gleichermaßen erfüllen kann. Die Digitalisierung der Verwaltung bedeutet die Chance, Verwaltungsdienstleistungen modern und bürgerfreundlich zu gestalten sowie die Arbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung attraktiver zu machen. Dem diesbezüglich bestehenden Nachholbedarf sollte unverzüglich Rechnung getragen werden. Damit die Chancen genutzt und die Risiken vermieden werden, müssen jedoch einige grundsätzliche Punkte beachtet werden:

Den Beschäftigten kommt eine Schlüsselrolle für die erfolgreiche Einführung und Fortentwicklung der digitalen Verwaltung zu.

Weder jetzt noch in der Zukunft können öffentliche Dienstleistungen ohne die Beschäftigten erbracht werden. Keine Technik der Welt kann Einfühlungsvermögen, direkte Ansprache und unkomplizierte Hilfe ersetzen. Technik kann den Menschen nur ergänzen, macht ihn aber nicht überflüssig.

Deshalb müssen die Beschäftigten in die digitale Verwaltung einbezogen werden, ihre Erfahrungen sind hilfreich und unverzichtbar. Sie müssen zudem qualifiziert werden. Die Aus- und Fortbildung muss diesem Erfordernis Rechnung tragen. Passgenaue Weiterbildungen und gezielte Schulungen müssen die Beschäftigten dort abholen, wo sie mit ihrem digitalen Knowhow gerade stehen.

Keine Entgrenzung von Arbeit und Privatlaben

Mobiles Arbeiten und fortschreitende Digitalisierung bedeuten die Möglichkeit, fast immer und überall arbeiten zu können – und die Gefahr, fast immer und überall erreichbar zu sein.

Der Ausbau mobiler Arbeitsmöglichkeiten darf aber nicht mit einem schleichenden Prozess verbunden sein, der eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit erschwert sowie die Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften mit sich bringen kann. Die Arbeitszeit darf nicht schleichend durch moderne IT-Vernetzung ausgeweitet werden, was zum Beispiel bei einer permanenten Erreichbarkeit oder Möglichkeit des Mailabrufs geschehen kann. Hier entsteht schnell ein latenter Druck, ein Anliegen auch nach Feierabend noch schnell aufzugreifen.

Damit sich die psychischen Belastungen nicht gesundheitsschädlich auswirken, sind verbindliche Erholungs- und Entspannungsphasen unerlässlich. Es sind klare Regeln erforderlich, um Beschäftigte vor Selbstausbeutung im digitalen Arbeitsleben zu schützen.

Außerdem muss die Trennung von Arbeit und Arbeitsplatz immer freiwillig sein.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die digitale Verwaltung kann die Vereinbarung von Familie und Beruf sowie die Attraktivität von Arbeitsplätzen erhöhen, indem Modelle für Telearbeit und Homeoffice weiterentwickelt und ausgebaut werden.

Wichtig ist aber auch, dass Beschäftigte, die deshalb weniger Zeit im Büro arbeiten, keine Nachteile in ihrer Wertschätzung und in ihrem Fortkommen erfahren und nicht durch „anonymisierte Arbeitsplätze“ von sozialen Kontaktebenen abgehängt werden.

Vorteile mobiler Arbeitsmöglichkeiten nutzen

Mobilität spricht insbesondere jüngere Beschäftigte als Attraktivitätskriterium bei der Arbeitsplatzwahl an. Mitarbeiter wünschen sich mehr Flexibilität bei Ort und Zeit, öffentliche Verwaltungen und Betriebe suchen gute und motivierte Mitarbeiter, die eng an den Arbeitgeber gebunden werden sollen.

Aufgabenbereiche und Berufe ohne entsprechende Möglichkeiten nicht vergessen

Nicht aus dem Blick verlieren darf man aber die vielen Beschäftigten, die nicht von der mobilen Arbeit profitieren können. Zum Beispiel in den Berufen, die im Pflege-, Erziehungs- und Sozialbereich, in der öffentlichen Sicherheit sowie in den handwerklich geprägten Bereichen angesiedelt sind. Vor diesem Hintergrund muss klar sein, dass die Attraktivität des Arbeitsplatzes durch weitere Kriterien erfüllt werden muss, wobei auch die wettbewerbsfähige Bezahlung eine wichtige Rolle spielt.

Möglichkeiten für Verwaltungsvereinfachung nutzen

Die Digitalisierung als Beitrag für effizientere Verwaltungsabläufe setzt voraus, dass auch die Verwaltungen mit der Modernisierung Schritt halten können, was eine gute technische Ausstattung sowie qualifiziertes Personal erfordert. Dabei muss eine weitere Hürde überwunden werden: Die möglichen Vorteile werden ausgebremst, wenn die Daten, die auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen in verschiedenen IT-Systemen vorgehalten werden, nicht kompatibel und nicht allen beteiligten Stellen zugänglich sind. Deshalb ist die ebenenübergreifende Entwicklung von Verfahren und Strategien von großer Bedeutung. Dabei muss natürlich der Datenschutz beachtet werden, er darf allerdings nicht ein schlüssiges Verwaltungshandeln beeinträchtigen.

Bürgerorientierung muss im Mittepunkt stehen – aber nicht nur digital

Mit einer guten Benutzerfreundlichkeit und einer guten Reichweite digitaler Angebote können viele Verwaltungsdienstleistungen online erledigt werden. Allerdings sind die Angebote von Land zu Land und von Kommune zu Kommune quantitativ und qualitativ viel zu unterschiedlich sind und das Ende vom Lied ist meist immer noch das persönliche Erscheinen im Amt. Andererseits darf die Digitalisierung für Bürgerinnen und Bürger nicht zur unüberwindbaren Hürde werden. Auch der persönliche Zugang zur Verwaltung muss gewährleistet bleiben.

Hierbei sind insbesondere die Anbindung im ländlichen Raum sowie die Belange der älteren Generation zu beachten. Die Aufgabe des öffentlichen Diensts – zuverlässige Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger anzubieten – hat sich nicht geändert, doch die Wege sind vielfältiger geworden. Das ist ein großer Gewinn, den es nun zu nutzen gilt. Aber eben nicht einseitig: Es ist zwar wichtig, dass auch die Verwaltung und politische Entscheidungsträger die Vorteile der modernen Technologien nutzen, um zum Beispiel in den Dialog mit Bürgern und Interessengruppen zu treten. Es ist gut, wenn jeder seine Wünsche und Anregungen direkt an die Verwaltung herantragen kann. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass Einzelmeinungen zu stark bei der Entscheidungsfindung gewichtet wurden und andere relevante Akteure, die wenig über digitale Medien kommunizieren, ausgeschlossen werden.

Moderne Verwaltung

Die Ausgestaltung der öffentlichen Verwaltung muss sich an den Belangen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, aber auch an der Praktikabilität für die Beschäftigten orientieren. Notwendige Anpassungsbedarfe sind zu ermitteln und umzusetzen, sie dürfen
aber nicht mit Reformaktionismus als Selbstzweck verwechselt werden.

Eine größere Effizienz des Verwaltungshandels kann erreicht werden, indem Verwaltungsebenen und Beschäftigten sachgerechte Entscheidungskompetenzen eingeräumt, klar zugeordnet und von diesen auch genutzt werden. Das Ziel sind weniger Zuständigkeitsdebatten, Rücksprachebedarfe und Arbeitskreise und stattdessen mehr direkte Entscheidungen, für die eine entsprechende Qualifikation gefördert wird.

Die Verwaltung muss nach dem „Lebenslagenprinzip“ organisiert werden. Es ist so weit wie möglich zu vermeiden, dass für ein Anliegen mehrere Stellen eingeschaltet werden müssen. Gegebenenfalls müssen als Lotsen fungierende „einheitliche Ansprechpartner“ zur
Verfügung stehen, die die Koordination übernehmen. Solche Ansprechpartner müssen für die Bürger – auch persönlich – erreichbar sein („Front-Office“). Ländliche Strukturen dürfen nicht abgeschnitten werden, hier ist zumindest eine Präsenz zu bestimmten Zeiten zu realisieren. Soweit mit Anliegen eine komplexe, spezielle
Sachbearbeitung verbunden ist, kann diese in Dienstleistungszentren („Back-Office“) erfolgen.

Neben einer Bürgerorientierung ist auch eine Bürgerbeteiligung der Verwaltung auszubauen. Sie soll das Interesse an Mitwirkung wecken, das Leistungsspektrum des Öffentlichen Dienstes aufzeigen, den Bürgerwillen erkennbar machen, aber nicht die repräsentative
Demokratie ersetzen.

Ein zeitgemäßes Personalmanagement, flexible Arbeitszeitmodelle inklusive Langzeitkonten, ein aktives Gesundheitsmanagement sowie alter(n)sgerechte Arbeitsbedingungen sind ebenfalls wichtige Elemente einer modernen Verwaltung mit leistungsfähigen und bedarfsgerechten Ressourcen.

Gewalt gegen Beschäftigte - keine Toleranz!

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Personalvertretungen brauchen Rückendeckung

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