04. August 2025

Einkommensrunde zum TVöD

Endlich grünes Licht für die Auszahlung - rückwirkend ab April

Endlich kann die Auszahlung der bereits am 6. April vereinbarten Entgeltanpassungen im Geltungsbereich des TVöD erfolgen. Die betroffenen Beschäftigten haben Ansprüche auf entsprechende Nachzahlungen. Der Kommunale Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein hat den Arbeitgebern die Hinweise zur Zahlbarmachung am 2. August zugeleitet. Und der dbb sh hat eine Seminarausschreibung veröffentlicht, die auch die neuen TVöD-Möglichkeiten "Freizeit oder Geld" berücksichtigt.

Der dbb sh bleibt dabei: die Verzögerung ist unverhältnismäßig und ungerechtfertigt, denn viele Beschäftigte sind auf die erhöhten Entgelte dringend angewiesen. Diese wurden ihnen zunächst vorenthalten, weil spezielle Details in den Redaktionsverhandlungen strittig waren. Zuletzt ging es insbesondere um die Deckelung freiwilliger Arbeitszeitverlängerungen im Krankenhausbereich sowie um Verpflegungskosten für Auszubildende.

Auch wenn sicher nicht der dbb für die Verzögerungen verantwortlich ist - Schuldzuweisungen bringen jetzt nichts. Schauen wir nach vorn: Jetzt geht es konkret um die Auszahlung der von den Gewerkschaftsmitgliedern durchgesetzten erhöhten Entgelte - da sind die Kommunen in der Verantwortung.

Aber auch für uns ist die Arbeit nicht beendet. Es gilt, die Beschäftigten beziehungsweise die Personalräte über die vielschichtigen, jetzt praxisrelevanten Auswirkungen des Tarifabschlusses zu informieren. Denn neben den Enteltanpassungen geht es auch um Arbeitszeitfragen beziehungsweise um neue Varianten zum Thema "Freizeit oder Geld". Zu diesem Zweck haben wir unser Seminar "Besondere Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung" neu aufgelegt. Anmeldungen nehmen wir gern entgegen.