28. August 2020

Landtag beschließt Besoldungsstrukturreform

Erster richtiger Schritt – mit Beigeschmack „Currywurst“?

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das Gesetz zur Besoldungsstrukturreform beschlossen. Nach einer langen Phase mit Aktionen und Diskussionen auf allen politischen Ebenen konnten zwar noch nicht alle Ziele erreicht werden. Insbesondere wird die Kürzung des Weihnachtsgeldes nicht vollständig ausgeglichen, was Bilder einer dbb-Aktion in Erinnerung ruft: als der Gegenwert der Pläne mit einer Currywust für Beamtinnen und Beamten verglichen wurde. Dennoch konnten positive Punkte erreicht werden.

Die wichtigsten Punkte:

  • Obwohl die maßgebenden Landtagsbeschlüsse in eine Phase fielen, die aufgrund der Pandemie durch erhebliche finanzielle Zusatzbelastungen geprägt ist, haben sich nicht solche Stimmen etabliert, die die zusätzlichen Kosten von letztendlich über 45 Millionen Euro jährlich für die Besoldung lieber eingespart hätten.
  • Die Besoldung steigt zusätzlich zu den regulären Anpassungen in zwei Schritten um 1 %. Zum 1. Juni 2021 um 0,4 % und zum 1. Juni 2022 um weitere 0,6 %. Ursprünglich war der Abschluss erst in 2024 geplant.
  • Die zusätzliche lineare Steigerung um 1 % wirkt sich uneingeschränkt auch auf die Versorgung aus. Ursprünglich war eine Schlechterstellung von Versorgungsempfängern geplant.
  • Um Nachwuchskräfte besser gewinnen zu können, wird die Besoldung in den Einstiegsstufen aller Besoldungsgruppen zusätzlich angehoben: die erste Stufe um 4 %, die zweite Stufe um 3 %, die dritte Stufe um 2 % und die vierte Stufe um 1 %. Die Umsetzung erfolgt auch hier in zwei Schritten: Zum 1. Januar 2021 werden die ersten 3 Erfahrungsstufen um 3 %, 2 % bzw. 1 % angehoben. Zum 1. Januar 2024 werden dann die Stufen 1 bis 4 nochmals um jeweils 1 % angehoben.
  • Beförderungen sind künftig bereits mit Ablauf der Probezeit möglich, da die ergänzende Mindestwartezeit ersatzlos gestrichen wird.
  • Sonstige Geldzuwendungen oder Sachleistungen zur Förderung klima-freundlicher Mobilität oder zur Gesundheitsförderung werden ermöglicht, ebenso die Entgeltumwandlung für Dienstfahrräder.

Das Gesetz beinhaltet weitere neue Regelungen, die zum Beispiel die begrenzte Dienstfähigkeit, die Besoldungsgruppen (Streichung A 2 bis A 4), den Familienzuschlag, die Einführung eines Altersgeldes und das Beihilferecht betreffen. Weitere Informationen folgen. Außerdem bieten wir kurzfristig ergänzende „Jahresaufbauseminare zum öffentlichen Dienstrecht“ an, die auch die Besoldungsstrukturreform zum Gegenstand haben.

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