Dienstrecht sowie Beurteilungsrichtlinien:
Neue Regelungen zum Beurteilungswesen ab 2024
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Für das Beurteilungswesen in Schleswig-Holstein gelten ab Januar 2024 neue Vorgaben. Angepasst wurden das Landesbeamtengesetz (LBG), die Allgemeine Laufbahnverordnung (ALVO) und die auf der Grundlage des Mitbestimmungsgesetzes vereinbarten Beurteilungsrichtlinien für das Land Schleswig-Holstein. Auch wenn eine grundlegende Reform ausbleibt, wurde eine Anpassung an die Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie eine Aktualisierung vorgenommen, die auch den Beurteilungsvordruck erfasst.
Zu den Änderungen im LBG und in der ALVO gehören:
- Dienstliche Beurteilungen sind zwingend mit einem Gesamturteil abzuschließen.
- Regelbeurteilungen erfolgen grundsätzlich alle 3 Jahre (wie bisher ab dem 57. Lebensjahr nur auf Antrag).
- Bei Elternzeit mit vollständiger Freistellung oder bei Urlaub ohne Dienstbezüge ist die Beurteilung längstens für 9 Jahre fiktiv fortzuschreiben.
- Konkretisierungen zum Beurteilungsinhalt und zum Verfahren.
Zu den wichtigsten Änderungen in den Beurteilungsrichtlinien zählt die Überarbeitung des Beurteilungsvordrucks. Die Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsmerkmale wurden überarbeitet, dabei wurde die Anzahl der Bewertungsstufen beziehungsweise Ausprägungsgrade harmonisiert. Die Beurteilungsrichtlinien gelten - abgesehen von einigen Ausnahmen - für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein (Beamte und Tarifbeschäftigte). Dienststellen außerhalb des Geltungsbereichs können sie als Muster oder Orientierungshilfe nutzen.
Beurteilungen haben eine wichtige Funktion bei Auswahlverfahren für Stellenbesetzungen beziehungsweise die Vergabe von Beförderungs-ämtern. Deshalb haben wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten mit dem Ziel praktikabler und schlüssiger Regelungen in die Neuordnung eingebracht. Dabei sind wir offen für bedarfsgerechte Weiterentwicklungen, die nach unserer Überzeugung auch die geltenden Leistungs- und Beförderungsgrundsätze erfassen muss.
Für den Schul- und den Polizeivollzugsdienst gelten spezielle Regelungen zum Beurteilungswesen. Verfahren zur rechtskonformen Anpassung der jeweiligen Verordnungen sind bereits eingeleitet.
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