Vereinbarung mit dem Land:
Rahmen für die Einführung moderner Büro- und Raumkonzepte
DGB-Abteilungsleiter Olaf Schwede, Finanzministerin Dr. Silke Schneider und dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp haben die Vereinbarung unterzeichnet
In der Landesverwaltung sollen moderne Büro- und Raumkonzepte einen höheren Stellenwert erhalten. Eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen dem Land und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen tritt am 1. Oktober in Kraft. Dabei geht es gleichermaßen um die moderne Gestaltung und Attraktivität von Arbeitsplätzen sowie um die Optimierung beziehungsweise Reduzierung der Flächennutzung.
Die Ausgangslage wird durch bereits bestehende Regelungen markiert: Dazu gehört das Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes, welches eine Reduzierung der Büroflächen um 20 Prozent innerhalb der nächsten 10 Jahre vorsieht. Relevant ist auch die Regelung über flexible Arbeitsformen, wonach die Inanspruchnahme von Wohnraumarbeit („Homeoffice“) regelmäßig die Bereitschaft der Beschäftigten zur Nutzung von modernen Büro- und Raumkonzepten voraussetzt.
Ziel ist die möglichst gute Auslastung bereitgestellter Flächen. Ein Instrument kann auch „Desk-Sharing“ sein, bei dem sich mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz teilen. Dafür sieht die jetzt abgeschlossene Vereinbarung wichtige Voraussetzungen wie Regelungen zur Arbeitsumgebung (einschließlich der Möglichkeit für eine sichere Verwahrung persönlicher Gegenstände), zur Raumbuchung und auch zur technischen Ausstattung vor.
Klar ist aber: es wird weder die Brechstange angesetzt noch sind Vorgaben in Stein gemeißelt. Die besonderen Anforderungen in den jeweiligen Dienststellen, die besonderen Belange verschiedener Nutzergruppen und auch individuelle Bedürfnisse von Beschäftigten sind zu berücksichtigen. Letztendlich wird auf Ebene der einzelnen Dienststellen entschieden, ob und in welcher Ausgestaltung eine Implementierung erfolgt. Schulen sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften sind von vornherein ausgenommen.
Für den dbb sh ist auch von besonderer Bedeutung, dass neben der optimalen Flächennutzung auch die Modernität und Attraktivität der Arbeitsplätze angestrebt wird. Landesvorsitzender Kai Tellkamp wird in der Pressemitteilung des Finanzministeriums so zitiert: „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit der Landesregierung Leitplanken für den unbestreitbaren Handlungsbedarf setzen konnten. Der Handlungsbedarf resultiert auch aus inzwischen etablierten Homeoffice-Modellen sowie aus erforderlichen Modernisierungen der Bürogestaltung in mehreren Dienststellen der Landesverwaltung. Die unverzichtbare Akzeptanz der Beschäftigten bedingt, dass deren Anforderungen berücksichtigt und dass für Attraktivitätssteigerungen nicht stets der Nulltarif herhalten muss.“
Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung