04. Juni 2020

Gesetzentwurf zur Besoldungsstrukturreform:

So werden die wichtigsten Ziele nicht erreicht

An der Rettung der Sonderzahlung muss weiter gearbeitet werden. Der dbb sh hat eine Stellungnahme zum Besoldungstrukturgesetz eingebracht, die den Landtagsabgeordneten unmissverständlich aufzeigt: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die damit verbundenen Ziele ganz sicher nicht erreicht.

Diese Ziele wären:

  • Ein spürbares Signal der Wertschätzung, mit dem die Motivation gefördert und sichergestellt wird.
  • Eine Steigerung der Attraktivität der Besoldung und eine daraus resultierende bessere Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Privatwirtschaft sowie anderen Bundesländern.
  • Eine vorläufige Befriedung des Konfliktes um die Sonderzahlung.

„Das funktioniert jedoch nicht, weil die von der Landesregierung vorgesehenen Mittel zu gering bemessen sind. Insbesondere ist die lineare Besoldungssteigerung um einen aufgeteilten Prozentpunkt nicht geeignet, die Einschnitte bei der Sonderzahlung angemessen zu kompensieren“, stellt der dbb Landesvorstand mit Blick auf die Rückmeldungen der dbb-Fachgewerkschaften klar.

Um dies zu verdeutlichen, beinhaltet unsere Stellungnahme auch eine Tabelle, die die Einkommensverluste des Jahres 2020 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 offenlegen, jeweils in der ersten und letzten Stufe. Die Verluste reichen von knapp 1.000 Euro bis deutlich über 4.000 Euro.

Zwar soll die Eingangsbesoldung überproportional erhöht werden, dies hängt aber mit der verschobenen Komplettierung der Übernahme des Tarifabschlusses von 2019 zusammen. Zudem darf bei den etablierten Beamtinnen und Beamten nicht der Eindruck provoziert werden, ihnen wird ein sachgerechter Ausgleich der Bezügekürzung verweigert, um noch gar nicht eingestellten Kolleginnen und Kollegen eine bessere Bezahlung zu ermöglichen.

Näheres kann der Stellungnahme des dbb sh entnommen werden, in der auch auf die weiteren Bestandteile des Gesetzentwurfes eingegangen wird.

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