17. November 2017

Weihnachtsgeld für Beamte:

Weitere Verweigerung wäre nicht vermittelbar

Vor 10 Jahren wurde den Landes- und Kommunalbeamtinnen und –beamten das Weihnachtsgeld wegen erheblicher Haushaltsdefizite gestrichen. Inzwischen sprudeln die Steuereinnahmen wieder. Es sind Haushaltsüberschüsse zu verzeichnen. Zudem sind in diesem und in den kommenden Jahren Zusatzeinnahmen jeweils in dreistelliger Millionenhöhe zu erwarten. „Wenn in dieser Situation nicht zu einem normalen Bezahlungs-Standard zurückgekehrt wird, dann kann sicher auch kein normaler und schon gar kein überdurchschnittlicher Leistungs-Standard erwartet werden“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.

Die Initiative des dbb sh, die Streichungen rückgängig zu machen, stößt auf eine ausgesprochen positive Resonanz nicht nur bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sondern auch in der Öffentlichkeit. Vielen Bürgern war es offenbar gar nicht bekannt, dass hier seit Jahren die Daumenschrauben angezogen werden. „Wir bezweifeln, dass das eine gute Ausgangslage ist, um zusätzliches qualifiziertes Personal zu gewinnen und vorhandenes Personal zu motivieren“, so Tellkamp. Auf keinen Fall kann die Schaffung neuer Stellen in einzelnen Bereichen als Rechtfertigung dienen, das Thema Weihnachtsgeld komplett auszusitzen.

„Sollen wir allen Ernstes warten, bis die Haushaltsdaten wieder schlechter werden oder aber bis sie noch besser werden? Optimismus sollte weder mit einem falschen Verständnis von antizyklischem Verhalten noch mit Realitätsferne verwechselt werden“, bekräftigt Tellkamp. „Jetzt müssen die Weichen gestellt werden für die Kontinuität guter öffentlicher Dienste, die übrigens auch in schwierigen Haushaltslagen gewährleistet sein muss. Deshalb geht es hier weniger um Finanzpolitik sondern zuvorderst um Grundlagenpolitik für Schleswig-Holstein.“

Außerdem geht es um Gerechtigkeit, Vertrauen und Fairness. Man kann nicht zunächst die Treuepflicht nutzen, um Kürzungen durchzusetzen und dann die Fürsorgepflicht verweigern, die jetzt die Rücknahme dieser Kürzungen rechtfertigt und erfordert.

Deshalb haben die Vorsitzenden der dbb Mitgliedsgewerkschaften in einer Sondersitzung unmissverständlich ihre Erwartungshaltung im Interesse der Beamtinnen und –beamten des Landes und der Kommunen sowie ihrer Familien deutlich gemacht: „Wir appellieren an die Landesregierung und die Koalition, jetzt notwendige Voraussetzungen zu schaffen für „Schleswig-Holstein - der gerechte Norden“.

Die bevorstehenden Haushaltsberatungen werden also spannend. Die SPD, die in 2007 als Teil der Großen Koalition mitverantwortlich für die Streichung war, hat am 16. November 2017 bereits erklärt: "Wir haben immer gesagt: Die in 2007 beschlossenen Sparmaßnahmen beim Personal gelten nur, bis der Haushalt wieder im Lot ist". Sie fordert, die Kürzungen innerhalb der nächsten 3 Jahre schrittweise zurückzunehmen. Jetzt muss sich die Landesregierung, in der damals wie heute die CDU den Ministerpräsidenten stellt, erklären. Ministerpräsident Daniel Günther hatte auf dem parlamentarischen Abend des dbb sh erkennen lassen, dass eine gewisse Bewegung vorstellbar wäre. Jetzt muss "Butter bei die Fische".