Landtagswahl 2022:

Wer setzt die Segel? Wer erleidet Schiffbruch?

Wahlprüfsteine

Wir haben den Parteien insgesamt 5 Fragen gestellt und um eine Beantwortung bis Anfang April gebeten. Die Rückmeldungen werden hier gegenübergestellt.

Neben den Antworten der Parteien können nachstehend die Parteiprogramme eingesehen werden, sobald diese veröffentlicht wurden.

In unsere Diskussionsveranstaltung und in die Wahlprüfsteine haben wir diejenigen Parteien einbezogen, die aktuell im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten sind und bei denen eine Regierungsbeteiligung denkbar wäre.
 

1. Teilen Sie die Auffassung, dass in diversen Bereichen des Öffentlichen Dienstes die Arbeitsbelastung zu hoch ist? Wenn ja: was ist zu tun? Kommt auch eine Arbeitszeitreduzierung in Frage?

CDU

Ja, die Arbeitsbelastung ist in Teilen des öffentlichen Dienstes zu hoch. Dies galt während der Corona-Pandemie ganz besonders für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialminis-teriums, der Gesundheitsämter und ebenso des Bildungsministeriums. Aber auch von sol-chen Ausnahme-situationen abgesehen, ist die Arbeitsbelastung in vielen Bereich sehr hoch. Dem haben wir mit über 3.000 neu geschaffenen Stellen in dieser Wahlperiode entgegen-gewirkt, insbesondere an den Schulen, bei Polizei und Justiz aber auch in der Verwaltung, sofern dort zusätzliche Aufgaben zu erfüllen waren. Eine Arbeitszeitreduzierung löst dagegen das Problem nicht, da sich die zu leistenden Arbeiten hierdurch nicht gleichermaßen reduzie-ren.

SPD

Schleswig-Holstein gerät im Wettbewerb um die besten Köpfe immer weiter ins Hintertreffen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern werden die Beamt*innen nicht nur schlechter bezahlt, sondern müssen auch länger arbeiten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Motivation der Bediensteten. Wir wollen deshalb den Einstieg in die Arbeitszeitverkürzung und fangen deshalb in den durch Schichtdienst und Überstunden besonders belasteten Bereichen Polizei und Justizvollzugsdienst an.

Zudem wollen wir Möglichkeiten zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit bei langjähriger Tätigkeit in schwierigen Dienstformen einführen. Perspektivisch wird auch in weiteren Bereichen die Arbeitszeit reduziert werden müssen, denn 41 Wochenstunden sind nicht mehr zeitgemäß. Wir werden nach der Landtagswahl das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen und erörtern, welche weiteren Verbesserungen für die Beschäftigten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes erreicht werden können.

Bündnis 90/Die Grünen

Es gibt Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen die Arbeitsbelastung zu hoch ist. Dies gilt aber nicht flächendeckend. Ein wichtiges Mittel, um die Belastung zu reduzieren, ist, dass wir vom Personalabbaupfad abgerückt sind. Dies bleibt auch weiterhin richtig. Etwaige Arbeitszeitreduzierungen müssten sehr genau  abgewogen werden. Konkrete Maßnahmen haben wir dazu aktuell nicht geplant.

FDP

Wir werden prüfen, an welchen Stellschrauben wir drehen müssen, um zu hohe Arbeitslasten zu vermeiden und damit den öffentlichen Dienst auch attraktiver zu gestalten. Eine pauschale Arbeitszeitverkürzung für den  gesamten öffentlichen Dienst lehnen wir ab. Vielmehr werden wir individuell untersuchen, in welchen  Bereichen es akut zu hoher Arbeitslast kommt, die in der vorgegebenen Wochenarbeitszeit nicht zu bewältigen ist und individuelle, konkrete Lösungsansätze eruieren.

SSW

Ja, sicherlich ist die Arbeitsbelastung in einigen Bereichen sehr hoch, wobei es jedoch auch diesbezüglich Unterschiede gibt, je nach Tätigkeitsbereich. Einer Wochenarbeitszeitverkürzung stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber. In Skandinavien hat man damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies lässt sich jedoch  nur realisieren, wenn wir es schaffen, auch entsprechend weiteres Personal zu gewinnen, damit die bestehenden und zukünftigen Aufgaben weiterhin erfüllt werden können. Einer Diskussion hierzu stehen wir offen gegenüber.

2. Seit geraumer Zeit haben sich die Verwaltungsstrukturen und Finanzierungsmechanismen im Öffentlichen Dienst kaum verändert. Sind diese aus Ihrer Sicht noch zeitgemäß? Kommt ein innovativer Prozess zur Entwicklung von Vorschlägen für spürbare Vereinfachungen in Frage?

CDU

Neue Anforderungen verändern den Arbeitsplatz der Zukunft. Die Arbeit im Homeoffice ist bereits etabliert.  Zukünftig wird flexibles Arbeiten, ob von zu Hause, aus dem Büro, dem Co-Working-Space oder unterwegs - verbunden mit dem Einsatz von digitalen Kollaborations- und Kommunikationstools für die Teamarbeit - einen deutlich höheren Stellenwert haben. Diese Entwicklungen werden wir für die Ziele einer effizienten Verwaltung weiter stärken.

SPD

Um dauerhaft handlungsfähig zu bleiben, wird sich die öffentliche Verwaltung auch in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren deutlich weiter entwickeln müssen. Wir wollen deshalb, dass die öffentliche Verwaltung in Schleswig-Holstein ihre Prozesse digitalisiert und modernisiert. Dafür werden wir die rechtlichen Grundlagen des SPD-Landesverband Schleswig-Holstein Verwaltungshandelns so umgestalten, dass die digitale Bearbeitung und Zusammenarbeit in der Verwaltung der Grundsatz wird.

Uns ist bewusst, dass die Beschäftigten eng eingebunden und mitgenommen werden müssen, denn sie sind diejenigen, die die Transformation maßgeblich umsetzen müssen. Dafür werden wir sorgen. Klar ist: Die Umstellung wird nicht zum Nulltarif zu haben sein. Als Sparmodell taugt die Digitalisierung nicht. Gleichzeitig wird sie aber auch an anderen Stellen Erleichterung und Synergieeffekte schaffen. So ließen sich die Lehrkräfte massiv durch eine gute digitale Ausstattung und zentralisierte IT-Verwaltung der Schulen im Lande entlasten.

Bündnis 90/Die Grünen

Es wäre gut, einen innovativen Prozess zur Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten in der kommenden Wahlperiode durchzuführen. Dazu wäre es für uns dringend notwendig, diesen gemeinsam mit den Gewerkschaften zu gestalten.

FDP

Mit dem in dieser Legislatur beschlossenen „Gesetz zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetriebenen Informationstechnologien in der  Verwaltung“ haben wir diesen sog. „innovativen Prozess“ bereits in Gang gesetzt. Es bietet die ersten Schritte  in Richtung innovativer und arbeitserleichternder Verwaltungsstrukturen. Das werden wir Freie Demokraten im Sinne transparenter und einfacher Verwaltungsabläufe in der nächsten Legislatur konsequent  eiterentwickeln. Finanzierungsmechanismen werden wir mit dem Ziel überprüfen, das Haushaltsmittel auf jene Bereiche konzentriert werden sollen, die zu den Kernaufgaben des Landes gehören und Wirtschaftswachstum  generieren.

SSW

Verwaltungsstrukturen durchleben durchaus einen Wandel. Immer mehr digitale Optionen kommen hinzu und das ist aus unserer Sicht auch richtig so. Wir wünschen uns in Bezug auf die Digitalisierung einen deutlichen  Anschub, was in vielen Bereichen auch eine Vereinfachung, insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger im Land bedeuten würde.

Wir sind uns jedoch auch im Klaren, dass es Zeit brauchen wird, um Verwaltungsstrukturen und Verwaltungshandeln anzupassen, die dementsprechend auf unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen beruhen. Nichtdestotrotz dürfen wir nicht nachlassen, uns für Erneuerungen einzusetzen, damit unser Land heute und auch in der Zukunft gut aufgestellt ist. Eine wichtige Maßnahme wäre nach unserer Auffassung, dass sich nach Möglichkeit nicht mehrere Verwaltungsebenen mit ein und demselben Verwaltungsakt beschäftigen sollten. Das heißt, dass Entscheidungen in einer Hand liegen sollten.

3. Nach aktuellem Stand soll eine verfassungsgemäße Alimentation insbesondere dadurch erreicht werden, dass kinderbezogene Leistungen erheblich ausgeweitet werden, während die Kürzungen beim Weihnachtsgeld beibehalten werden sollen. Halten Sie die zusätzliche Privilegierung von Beamtenkindern sowie die fortgesetzten Weihnachtsgeldkürzungen für richtig, um eine faire Besoldung zu gewährleisten?

CDU

Die jüngsten Urteile zum Besoldungsrecht haben die Besoldung bei Familien mit mehreren Kindern als unzureichend eingestuft. Mit der Erhöhung des Familienzuschlags um 40 Euro pro Kind, der Erhöhung des  Beihilfebemessungszuschlags für Ehegatten von 70 auf 90 Pro-zent bei Familien mit zwei oder mehr Kindern  sowie der Einführung zweier Familienergänzungszuschläge, passen wir die Besoldung hieran an.

Mit dem Besoldungsstrukturgesetz und der darin - zusätzlich zu den Tarifsteigerungen - vorgesehenen 1%igen  Besoldungserhöhung in den Jahren 2021 und 2022 haben wir aber au-ßerdem die Besoldung für alle  Beamtinnen und Beamten im Land verbessert. Auch wenn damit noch keine vollständige Kompensation des  gestrichenen Weihnachtsgeldes erreicht ist, so hat die Einarbeitung in die Besoldungstabellen gegenüber einer Sonderzahlung den Vorteil einer höheren Verlässlichkeit und führt außerdem dazu, dass diese Erhöhung bei  zukünftigen Tarifsteigerungen mit dynamisiert wird.

SPD

Bei Amtsantritt hat die Jamaika-Regierung angekündigt, die Besoldungsstrukturen zu überarbeiten. In der Realität hat die Landesregierung in den letzten fünf Jahren nur das getan, wozu sie durch Gerichte, Tarifabschlüsse oder unübersehbare Missstände gezwungen wurde. Begründung war stets die angespannte Haushaltslage. Im krassen Gegensatz dazu stehen aber erhebliche Überschüsse im Personalhaushalt. Wir haben deshalb regelmäßig deutliche Verbesserungen für die Bediensteten eingefordert.

Es verwunderte nicht, dass der zuletzt vorgelegte Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation von Beamt*innen mit mehr als zwei Kindern auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stieß. Die  strukturellen Probleme im Besoldungsgefüge werden dadurch nicht beseitigt, sondern verschärft. Wir wollen deshalb zu Beginn der neuen Legislatur einen runden Tisch, bei dem die entscheidenden Punkte mit den Gewerkschaften auf Augenhöhe besprochen werden. Die Besoldung wird dabei eine zentrale Rolle spielen müssen.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir halten den in dieser Wahlperiode eingeschlagenen Weg, insbesondere die unteren Besoldungsgruppen und Kinder von Beamt*innen zu fördern, richtig. Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes gibt uns den Auftrag, das Beamtenrecht stets fortzuentwickeln. Eine Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes ab Besoldungsstufe A11 planen wir derzeit nicht.

FDP

Wir arbeiten diesbezüglich mit Hochdruck an einer verfassungsgemäßen Lösung. Das Verfahren stellt sich vor dem Hintergrund der historisch gewachsenen und im Grundgesetz verankerten Grundsätze des  Beamtentums als nicht besonders einfach heraus. Mitnichten ist an dieser Stelle von der Privilegierung von  Beamtenkindern zu sprechen, sondern viel mehr davon, dass Beamte in niedrigeren Besoldungsgruppen  nicht in finanzielle Not geraten. Denn unsere staatliche und verfassungsrechtliche Pflicht ist es, die Beamten und Beamtinnen angemessen und nach einem gewissen Lebensstandard in Abstand zur Grundsicherung zu  besolden.

Wir Freie Demokraten stehen hinter dem Leistungsprinzip. Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, das von der Leistung des jeweiligen Beamten, der jeweiligen Beamtin unabhängig ist. Wir werden in der  nächsten Legislatur das Besoldungssystem auf Vergütungsungerechtigkeiten überprüfen. Um das Personal  zu halten und neues Personal zu gewinnen und um Motivation und Leistungsbereitschaft unter den  Beschäftigten aufrechtzuerhalten, braucht es eine angemessene Besoldung aller unserer schleswig-holsteinischen Beamtinnen und Beamten.

SSW

Für uns ist es selbstverständlich, dass die Alimentation amtsangemessen zu erfolgen hat. Einer Verbesserung für Familien mit Kindern spricht erst einmal nichts entgegen, allerdings haben wir in den letzten Jahren auch  immer gefordert, dass es eine Kompensation für das gestrichene Weihnachtsgeld geben muss. Der DBB hat ja  einen sehr guten Kompromissvorschlag, Stichwort 1.000 Euro Sonderzahlung, in die Diskussion gebracht, den  wir unterstützt haben. An dieser Haltung hat sich beim SSW nichts geändert.

4. Häufig gelingt es nicht, freie Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Das Problem wird sich aufgrund anstehender Altersabgänge bei fortbestehendem Fachkräftemangel erheblich verschärfen. Wie soll diese Fehlentwicklung gestoppt werden?

CDU

Unser Hauptziel ist es, den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein weiter attraktiv zu ge-stalten, auf neue Herausforderungen einzustellen und konkurrenzfähig zu halten. Dies gelingt in der Regel bislang durchaus. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber bei der Polizei zeigt nach wie vor die Attraktivität des Berufes bei uns in Schleswig-Holstein.

Mit der schrittweisen Anhebung der Besoldung der Grundschullehrerinnen und  Grundschullehrer von A12 auf A13 haben wir bereits im Schulbereich einen wichtigen Schritt eingeleitet. Neben dem Gehalt muss auch das Arbeitsumfeld stimmen. Homeoffice, Arbeitszeitflexibilität oder  Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sind einige Stichworte. Des Weiteren wollen wir bei der  Anwerbung von Fachkräften für die öffentliche Verwaltung noch stärker Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ansprechen.

SPD

Wir sind der Auffassung, dass es eines aktiven, handlungsfähigen Staates bedarf, der organisatorisch auf der Höhe der Zeit ist. In vielen Bereichen hat das Land zu wenig Personal. Besonders für die Umsetzung der Energiewende, in der Steuerverwaltung, an Perspektivschulen, der Infrastrukturplanung und bei der Polizei wird weiteres Personal benötigt. Dem stehen andererseits dutzende unbesetzter Stellen in fast allen Bereichen gegenüber.

Hier zeigt sich: Die Jamaika-Koalition hat durch ihre verfehlte Besoldungspolitik und ihrer Weigerung, über Arbeitszeitverkürzungen, die pauschale Beihilfe und andere Verbesserungen zugunsten der Beschäftigten zu reden, der Attraktivität des Landes als Arbeitgeber geschadet. Das kann sich das Land nicht mehr leisten. Stattdessen müssen im Dialog mit den Beschäftigten Lösungen entwickelt werden, damit sich insbesondere junge Menschen wieder vermehrt für das Land als Arbeitgeber entscheiden. Wir wollen zudem mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den Landesdienst holen.

Bündnis 90/Die Grünen

Es ist wichtig, die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst noch wirksamer auch in Schulen zu kommunizieren. Außerdem müssen wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes stetig verbessern. Dazu gehört beispielsweise auch, die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe zu schaffen.

FDP

Wir Freie Demokraten werden uns für Qualität vor Quantität einsetzen. Das bedeutet, dass wir prüfen werden, wo Strukturen und Abläufe effizienter gestaltet werden können, ganz ohne zusätzlichen Personalaufwuchs,  welche Anreize wir schaffen können, um hochmotiviertes, leistungsfähiges Personal zu halten und wie und wo  gegebenenfalls sogar die fortschreitende Digitalisierung Abhilfe schaffen kann. Für all die Fälle, die auf diese  Weise nicht gelöst werden können, werden wir weiterhin und gezielt um Nachwuchskräfte für den öffentlichen  Dienst werben und schauen, wie wir den öffentlichen Dienst für Nachwuchskräfte attraktiver gestalten können.

SSW

Viele Menschen haben in der jüngsten Vergangenheit ihr berufliches Umfeld gewechselt. Darüber hinaus hat der öffentliche Dienst an Attraktivität dazugewonnen, da sich dieser als besonders krisenfest herausgestellt  hat. Es ist die vornehmste Aufgabe der Landesregierung für eine adäquate öffentliche Informationskampagne zu sorgen. Das hat auch ganz gut geklappt und die Kampagne ist absolut ansehnlich. Dieser Weg sollte auch in der kommenden Regierungsperiode fortgesetzt werden. Unser Ansatz wäre zusätzlich, das gezielte, persönliche Gespräch mit jungen Menschen aufzusuchen und darüber hinaus öffentliche Veranstaltungen, wie beispielsweise einen Tag der offenen Tür oder im Rahmen der Kieler Woche nicht außer Acht zu lassen.

5. Befürworten Sie mit Blick auf die Bedeutung politisch vorgegebener Beschäftigungsbedingungen für die Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes eine parlamentarische Aufwertung durch die Bildung eines eigenen „Ausschusses (oder Unterausschusses) öffentlicher Dienst“ des Schleswig-Holsteinischen Landtages?

CDU

Aufgaben und Angelegenheiten, die in Bezug zum Öffentlichen Dienst stehen, werden vor-rangig im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages behandelt, sind aber auch für andere Ausschüsse von Relevanz. Soweit  sich Auswirkungen auf den Landeshaushalt ergeben, was insbesondere bei Fragen der Besoldung der Fall ist,  werden die betreffenden Angelegenheiten auch im Finanzausschuss beraten. Mit den bestehenden  parlamentarischen Verfahren können unseres Erachtens die Themen / Probleme jederzeit kompetent und  flexibel beraten werden. Die bisherige Zuordnung erscheint uns sachgerecht, so dass nach unserer Auffassung ein eigener Ausschuss oder Unterausschuss „Öffentlicher Dienst“ nicht geboten erscheint.

SPD

In der ausgehenden Legislatur haben wir vor allem erlebt, dass der Wille, sich auf die Belange des öffentlichen Dienstes einzulassen und diese ergebnisorientiert in den Ausschüssen zu diskutieren, gerade in den regierungstragenden Fraktionen nicht sehr ausgeprägt war. Dies halten wir für einen Fehler, denn ohne einen handlungsfähigen und attraktiven Öffentlichen Dienst sind viele notwendige und zukunftsorientierte Maßnahmen und Projekte nicht umsetzbar.

Allerdings lässt sich die mangelnde Dialogbereitschaft nicht durch die Schaffung eines neuen Ausschusses beheben. Wir wollen stattdessen in einer sozialdemokratisch geführten Regierungskoalition dafür sorgen, dass die Belange der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch die Landesregierung und in den Ausschüssen des Landtages wieder ernster genommen werden, als dies mit der Jamaika-Koalition möglich war.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir halten einen eigenen Ausschuss für die Belange des öffentlichen Dienstes nicht für notwendig oder zielführend. Der wöchentlich tagende Finanzausschuss bietet reichlich Raum und Möglichkeit, sich auch kurzfristig und ausführlich mit den Belangen des öffentlichen Dienstes zu befassen.

FDP

Die Befassung mit Belangen des öffentlichen Dienstes findet je nach Themenbereich in den jeweiligen bereits vorhandenen Fachausschüssen statt. Damit ist eine sachlich und fachlich professionelle Auseinandersetzung  mit der jeweiligen Thematik oder Problematik möglich.

SSW

Nein. Die innere Verwaltung ist Kernaufgabe des Innen- und Rechtsausschusses und dieser ist somit auch der Ausschuss für den öffentlichen Dienst. Es ist nach unserer Auffassung vielmehr wichtig, dass die im Landtag vertretenen Parteien, sich stärker für den öffentlichen Dienst einsetzen. Die Leistungen unserer Beschäftigten kann man gar nicht hoch genug einschätzen und deshalb müssen die Arbeitsbedingungen so verbessert werden, dass der öffentliche Dienst attraktiv bleibt. Das schafft kein neuer Ausschuss, sondern das geht nur, wenn alle Parteien diese Einsicht teilen.