11. Oktober 2023

Einkommensrunde für die Beschäftigten der Länder

Jetzt beginnt die Aufholjagd

  • Foto: Marco Urban Bei der gemeinsamen Pressekonferenz von dbb und verdi werden die Forderungen bekanntgegeben
  • Die dbb Bundestarifkommission stimmt über die Forderungen ab
  • dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp plädiert in der BTK dafür, dass mindestetens TVöD-Niveau erreicht werden muss
  • der Tarifbeauftragte des dbb sh, Ludwig Klemm, erinnert daran, dass es neben der Entgelthöhe weitere Baustellen im Landesdienst gibt

Die beschlossenen Forderungen für die Einkommensrunde der Länder (10,5 %, mindestens 500 Euro) sind nach Einschätzung des dbb sh eine gute Grundlage, um die zunehmend spürbaren Nachteile für den Landesdienst besser in den Griff zu bekommen. Nachdem für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen im April nach identischen Forderungen ein Tarifabschluss mit Entgeltzuwächsen in Höhe von durchschnittlich 11,5 % erreicht wurde, stieg der bereits infolge der Inflation entstandene Nachholbedarf im öffentlichen Dienst des Landes nochmals erheblich.

Eine Umfrage des dbb sh hat gezeigt, dass für fast 90 Prozent der Mitglieder die Sicherung des Lebensstandards und die Verhinderung von Abwerbungen durch andere Arbeitgeber im Mittelpunkt der Einkommensrunde stehen sollte. Mit diesen Zielen werde der dbb auch in die am 26. Oktober beginnenden Verhandlungen gehen.

Eigentlich sollte daran auch das Land Schleswig-Holstein ein großes Interesse haben. Denn nur mit konkurrenzfähigen Einkommensbedingungen könne es gelingen, Personal zu gewinnen und zu binden. „Und das ist mit Blick auf die vielen freien und frei werdenden Stellen unverzichtbar, wenn der Staat und seine meistens bereits überlasteten Beschäftigten nicht weiter in die Knie gehen sollen“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.

Die aus den Reihen der Landesregierung zu vernehmende Argumentation der Unbezahlbarkeit lässt der dbb sh nicht gelten: Unbezahlbar ist vielleicht der Aufgabenumfang, aber das zur Erfüllung beschlossener Aufgaben benötigte Personal darf nie unbezahlbar sein. Sonst wird die Politik ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen, die sich auf den öffentlichen Dienst verlassen, nicht gerecht.

Deshalb gehört zu dieser Einkommensrunde auch die Übertragung des durchzusetzenden Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Dabei ist neben dem Landes- auch der Kommunalbereich betroffen.

Da das dafür erforderliche Gesetz erst im Jahr 2024 kommen soll, müsste für 2023 rückwirkend gezahlt werden. Denn die Besoldung entspricht bereits im laufenden Jahr unter anderem infolge der angehobenen Sozialleistungen nicht mehr der Verfassung. Empfehlungen zur Absicherung individueller Ansprüche hat der dbb sh für Anfang November angekündigt.

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